Haben Sie im Zuge der Corona-Pandemie als Einzelunternehmen oder Geschäftsführerin bzw.
Geschäftsführer Corona-Hilfen beantragt?

Mittlerweile laufen bundesweit mehr als 24 000 Ermittlungsverfahren gegen mögliche „Subventionsbetrüger“, die in ihrer Antragsstellung etwas bewusst oder unbewusst falsch gemacht haben.

Wie viele Verdachtsfälle noch hinzukommen werden, lässt sich gegenwärtig nicht sagen. Haben Sie bereits einen Bescheid erhalten oder fürchten Sie jetzt, möglicherweise neben der Rückzahlungsforderung, sogar selbst ins Visier der Strafverfolgungsbehörde zu geraten?

Wir haben für Sie die meist gestellten Fragen zusammengefasst und direkt beantwortet. In jedem Fall raten wir Ihnen, sich rechtlichen Beistand zu holen.

Digitalisierung

Verdacht auf Betrug bei Corona-Hilfen – Wozu haben Sie Fragen?

Verdacht auf Betrug bei Corona-Hilfen: Holen Sie sich in jedem Fall rechtliche Unterstützung.

Sollten Sie von einem Verdachtsfall betroffen sein, ist unsere erste Empfehlung: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Einmal getätigte Aussagen lassen sich kaum noch aus der Welt schaffen. Ferner empfehlen wir aufgrund der möglichen Auswirkungen einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Gerne stehen wir Ihnen wir für ein Gespräch zur Verfügung.

Haben Sie bereits einen Widerruf- oder Rückzahlungsbescheid erhalten oder benötigen Sie Hilfe in einem drohenden Strafverfahren? Dann verlieren Sie bitte keine Zeit und kontaktieren uns sofort. Wir kümmern uns um Sie!

Aktuelles zu Corona

04 Dezember 2024
Update „Schlussabrechnung Coronahilfen: Der prüfende Dritte“
Aktuelle Entwicklungen In den letzten Wochen erreichen uns zunehmend besorgniserregende Meldungen zu den in der Corona-Pandemie – und darüber hinaus – massiv geplagten „prüfenden Dritten“. Vor allem Steuerberater, aber auch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer sehen sich derzeit immer häufiger mit Ermittlungsverfahren konfrontiert, in denen ihnen Subventionsbetrug im Zusammenhang mit
15 August 2024
Teil VII: Unter Verdacht? Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen
Countdown für die Schlussabrechnung Wir verraten Ihnen im siebten Teil unserer Praxistipp-Reihe, warum es wichtig ist, jetzt aktiv zu werden, und wie Sie am besten mit einem drohenden Subventionsbetrugsverfahren umgehen. Erste Subventionsbetrugsverfahren mit empfindlichen Strafandrohungen laufen schon Am 30.09.2024 endet die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen über die Coronahilfen
22 April 2024
Teil VI: Unter Verdacht? Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen
Wer fördert, der fordert! Stolperfalle Unternehmensverbund: Wir verraten Ihnen im sechsten Teil unserer Praxistipp-Reihe, was es in der Schlussabrechnung zu beachten gilt.   Subventionsbetrug im Kontext der Schlussabrechnung: Fokus ,,Unternehmensverbund“ Zum 31. März 2024 sollte die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endgültig ablaufen. Nach zähem Ringen ist die Frist nun
08 März 2024
Update zur Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen
Aktueller Stand In den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 konnten Unternehmen, die auf Grund der Corona-Pandemie und der getroffenen Schutzmaßnahmen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hatten, Förderungen zur Deckung ihrer Fixkosten in Anspruch nehmen. Da die zur Berechnung der Förderung herangezogenen Umsätze und Fixkosten zumeist auf Schätzungen basierten, verpflichteten sich Antragstellerinnen und Antragsteller
02 August 2023
Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfen
Update zum Thema ,,Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfen Verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Zu den Rechtsprechungen der Verwaltungsgerichte in NRW reiht sich nun das Urteil des OVG Münster. Frage: Ist die Rückforderung von Corona-Soforthilfen per Schlussbescheid gegenüber Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern rechtmäßig? Antwort: Es kommt darauf an… Kernaussagen der Entscheidung des OVG Die erste grundlegende Erkenntnis

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Betül Gencer - Rechtsanwältin
Betül Gencer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
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Foto Dr. Torsten Neumann - Anwalt und Notar Hannover bei LW.P
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