Corona

Subventionsbetrug: Praktische Maßnahmen im Beihilfestreit

In unserem ersten Beitrag „Subventionsbetrug, was ist das?“ haben wir Ihnen einen Überblick zum Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen gegeben. In unserem zweiten Teil geht es um die Frage, wie Sie sich effektiv gegen den Vorwurf des Subventionsbetruges sowie damit verbundener Rückforderungen gezahlter Hilfen schützen können.

Ende der Nachprüfungen von Anträgen nicht in Sicht

Wer sich denkt, dass bei der Fülle von Anträgen auf Corona-Hilfen sowieso nie alles nachgeprüft wird und dies wohl auch niemanden mehr interessiert, wenn Corona einmal überstanden ist, der dürfte damit falsch liegen.

Denn zum einen scheint der Tag, an dem wir das Thema Corona endlich hinter uns lassen können, noch in weiter Ferne. Zum anderen sind zahlreiche Hilfsprogramme noch aktiv, weitere werden noch hinzukommen (müssen).

Darüber hinaus hat der Staat bereits erste Hilfen mittels Widerruf- und Rückforderungsbescheid zurückverlangt, weil die Voraussetzungen für deren Gewährung angeblich nicht vorlagen.

Widerruf- oder Rückforderungsbescheid erhalten – was nun?

Sollten Sie einen solchen Bescheid erhalten, müssen Sie diesen nicht einfach hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und im Weiteren, falls erforderlich, Anfechtungsklage zu erheben.

Doch dies ist nur die eine Seite der Medaille, da das Ganze, wie in unserem ersten Teil bereits erläutert, auch ein strafrechtliches Nachspiel haben kann.

Vorsicht vor strafrechtlichem Nachspiel!

Ist auf Ihrem Widerrufbescheid das Wort „unverschuldet“ vermerkt, kann dies für ein etwaiges späteres Strafverfahren von entscheidender Bedeutung sein. Denn es ist zu vermuten, dass hierdurch eine Art „Vorfilterung“ von Seiten der Bewilligungsstelle vorgenommen wurde.

Diese kann der zuständigen Staatsanwaltschaft später eine Orientierung geben, in welchen Fällen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren angezeigt ist und in welchen Fällen eher nicht. Die Einschätzung der Behörde bindet die Staatsanwaltschaften zwar nicht, aber die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung dürfte geringer sein, wenn bereits die Bewilligungsbehörde kein Verschulden erkennt. Allerdings hat der Subventionsbetrug verschiedene Tathandlungen, die sicher nicht allesamt von den Bewilligungsstellen im Rahmen eines Widerrufs geprüft werden.

Was kann ich tun, um mich vor dem Vorwurf des Subventionsbetruges zu schützen?

Um einem womöglich unbegründeten Strafvorwurf, aber auch einem Widerruf und der Rückforderung bereits erhaltener Hilfen angemessen begegnen zu können, empfehlen wir, umgehend folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Bewahren Sie alle Antragsunterlagen (Antragsformulare und Anlagen) in Kopie auf.
    Sollte die Antragstellung online erfolgt sein bzw. noch erfolgen und kein Ausdruck möglich oder keine Zusammenfassung der Angaben abrufbar sein, dann erstellen Sie zumindest entsprechende Screenshots der Antragsmasken.
  2. Dokumentieren Sie (soweit dies Grundlage des Antrags ist)
    • die für die Antragstellung zu erstellende Liquiditätsberechnungen und deren Berechnungsgrundlagen,
    • den Stichtag und die Berechnungsformel für die Berechnung der Mitarbeiteranzahl,
    • die bei Antragstellung bestehenden gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe (bei verbundenen Unternehmen).
    In vielen Fällen gehören diese Unterlagen bereits zu den Antragsanlagen und sind damit Teil der unter 1. zu archivierenden Dokumente.
  3. Legen Sie die den Anträgen zugrundeliegenden Verordnungen, Richtlinien, FAQ oder sonstige öffentlich zugänglichen Informationen zu den Hilfsprogrammen als Datei oder Kopie geordnet ab.
    Dies ist wichtig, um einen Nachweis für die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden Richtlinien oder FAQ zu haben, die vom Bundeswirtschaftsministerium ständig angepasst werden und dann nicht mehr abrufbar sind. Dies gilt vor allem für die Programme November- und Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfen. Insbesondere die beihilferechtlichen Bestimmungen in den Richtlinien und den FAQ sind für die spätere Betrachtung der Richtigkeit Ihrer Angaben von besonderer Relevanz.
  4. Erstellen Sie eine Übersicht (z. B. als Excel-Tabelle), welche Hilfen Sie wann beantragt und bewilligt bekommen haben.
  5. Prüfen Sie für jede beantragte Hilfe die maßgeblichen Fristen und inhaltlichen Vorgaben für die Schlussabrechnung, soweit dies für das Hilfsprogramm vorgeschrieben ist.
  6. Dokumentieren Sie die beihilfekonforme Verwendung der erhaltenen Hilfsgelder, um dies erforderlichenfalls nachweisen zu können.
  7. Lassen Sie Widerruf- und Rückforderungsbescheide prüfen und achten Sie auf etwaige Vermerke der Bewilligungsstelle zur Frage des „Verschuldens“ in den Bescheiden. Legen Sie nach Prüfung erforderlichenfalls fristgerecht Widerspruch ein.

Expertentipp: Holen Sie sich in jedem Fall rechtliche Unterstützung. Es geht um Ihre Existenz!

In diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann die Rückzahlungsverpflichtung der Corona-Hilfen fatale Folgen haben. Sollten Sie davon betroffen sein, gehen Sie am besten schon bei Antragstellung auf Nummer sicher! Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zu den Corona-Hilfsprogrammen und die korrekte Antragsstellung zur Verfügung.

Haben Sie bereits einen Widerruf- oder Rückzahlungsbescheid erhalten oder benötigen Hilfe in einem drohenden Strafverfahren? Dann verlieren Sie bitte keine Zeit und kontaktieren uns sofort. Wir kümmern uns um Sie!

Im dritten Teil unserer Praxistippreihe „Corona und Subventionsbetrug“, verraten wir Ihnen unter anderem, was Ihnen infolge des Vorwurfs des Subventionsbetruges strafrechtlich drohen kann.

Teil III – Diese Strafen drohen beim Subventionsbetrug