Streiten sich Gesellschafter, kann es sehr schnell teuer werden!

„Solange es Haare gibt, solange liegen sich die Menschen in denselben“.

So hat es Heinz Erhard einmal treffend formuliert. Solange Menschen gemeinsam Unternehmen gründen, wird es auch Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.

Streiten sich Gesellschafter, kann es sehr schnell teuer für die Beteiligten und das Unternehmen werden. Viel Zeit und Energie wird in den Konflikt gesteckt, statt in das Tagesgeschäft. Die zeitraubende und kostenintensive Eskalation einer Auseinandersetzung sollte daher tunlichst vermieden werden.

Wie bei einer Ehescheidung spielen bei der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern Emotionen und wirtschaftliche Interessen eine entscheidende Rolle. Besonders brisant kann es werden, wenn es sich um Familiengesellschaften handelt und bei jeder Gesellschafterversammlung nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Familie mit all ihren Emotionen am Tisch sitzt.

Ein Gesellschafterstreit kann schnell teuer werden.

Um von Anfang an Auseinandersetzungen zu vermeiden, sind klare Spielregeln hilfreich. Ein gut gestalteter Gesellschaftsvertrag, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführer oder flankierende Gesellschaftervereinbarungen können viel Streit und Kosten vermeiden. Daher ist es ratsam, schon vor der Gründung einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht hinzuzuziehen.

Entwickelt sich eine Auseinandersetzung, sollte ebenfalls frühzeitig professionelle Hilfe zurate gezogen werden. Ein erster Schritt kann ein Beratungsgespräch sein, mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, um die rechtlichen Optionen abzuwägen und das strategisch beste Vorgehen zu besprechen.

Die Komplexität von Gesellschafterstreitigkeiten

Gesellschafterstreitigkeiten sind ein heikles Thema im Unternehmensumfeld, das schwerwiegende Auswirkungen auf die Geschäftsführung und operative Entscheidungen haben kann. Sie treten in verschiedenen Gesellschaftsformen auf, von der GbR, der KG bis hin zur GmbH und der Aktiengesellschaft, und können eine Reihe von Konflikten auslösen, die das Potenzial haben, das Unternehmen ernsthaft zu destabilisieren.

Einfluss auf die Geschäftsführung

Ein Gesellschafterstreit kann die Geschäftsführung eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Abhängig von der Struktur und den vertraglichen Vereinbarungen innerhalb einer Organisation können Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern dazu führen, dass wichtige Entscheidungen blockiert oder verzögert werden. In extremen Fällen kann es sogar zur Abberufung des Geschäftsführers kommen, was das Unternehmen in eine schwierige Lage versetzen kann.

Minderheitsgesellschafter vs. Mehrheitsgesellschafter

Die Rolle und der Einfluss eines Gesellschafters können stark variieren, je nachdem, ob es sich um einen Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter handelt. Während Mehrheitsgesellschafter tendenziell mehr Kontrolle über operative Entscheidungen haben, stehen Minderheitsgesellschafter oft vor der Herausforderung, ihre Interessen und Rechte zu wahren. Dies kann zu Konflikten und Streitigkeiten führen.

50-50 Situationen und Besonderheiten

In Unternehmen, an denen zwei Gesellschafter jeweils 50% der Anteile besitzen, entsteht eine besonders verzwickte Situation. Keiner der beiden Gesellschafter hat eine Mehrheit, weshalb jede Entscheidung einvernehmlich getroffen werden muss. In solchen Konstellationen können Deadlocks auftreten, die nur durch vorausschauende vertragliche Regelungen oder gerichtliche Entscheidungen gelöst werden können.

Streit in Familiengesellschaften

Gesellschafterstreitigkeiten in Familiengesellschaften sind besonders brisant. Neben den geschäftlichen Interessen spielen hier oft auch emotionale und familiäre Faktoren eine Rolle, die die Situation zusätzlich komplizieren. In diesen Fällen ist die Geschäftsführung gefordert, eine Balance zwischen den verschiedenen Interessen zu finden.

Insgesamt erfordern Gesellschafterstreitigkeiten ein hohes Maß an Sensibilität, strategischem Denken und rechtlichem Know-how. Sie sind selten isolierte Vorfälle und haben oft weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsführung, die Gesellschafter und letztlich das gesamte Unternehmen. Daher ist es unerlässlich, bei ersten Anzeichen von Konflikten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine Eskalation zu vermeiden und nachhaltige Lösungen zu finden.

 

Dr. Benjamin Lüders - Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Benjamin Lüders
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Otto Lüders - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar a.D.
Dr. Otto Lüders
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar a.D.

Warum ein Gesellschafterstreit entsteht

Ein Gesellschafterstreit kann aus einer Vielzahl von Gründen und Ursachen entstehen. Diese Meinungsverschiedenheiten sind oft das Ergebnis von unklaren Vereinbarungen oder Verstößen gegen getroffene Absprachen. Ein besseres Verständnis für die möglichen Fallstricke und Grundbausteine eines Konflikts kann dazu beitragen, Lösungsansätze zu finden.

Meinungsverschiedenheiten zur Ausrichtung des Unternehmens

Ein häufiger Grund für Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sind Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Geschäftsführung oder strategische Entscheidungen. Differenzen in der Vision und Ausrichtung des Unternehmens können zu tieferen Konflikten führen, die die Partnerschaft und das Unternehmen als Ganzes gefährden können.

Unklare Vereinbarungen und Absprachen

Es gibt bestimmte Faktoren, die häufig zur Entstehung von Gesellschafterkonflikten beitragen. Dazu gehören unklare oder lückenhafte Gesellschaftsverträge, unterschiedliche Erwartungen an die Rendite oder das Wachstum des Unternehmens sowie persönliche Differenzen zwischen den Mitgesellschaftern.

Verstöße gegen Vereinbarungen

Verstöße gegen Vereinbarungen oder treuwidriges Verhalten können ein Grund für einen Gesellschafterstreit sein. Dies kann von der Verletzung eines Wettbewerbsverbots bis hin zu finanziellen Unregelmäßigkeiten reichen. Solche Verstöße können das Vertrauen zwischen den Geschäftspartnern nachhaltig erschüttern und zu einem Zerwürfnis führen.

Vermeidung von Konflikten

Die Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten ist ebenso wichtig wie die Lösung bestehender Konflikte. Transparenz, klare Vereinbarungen und regelmäßige Kommunikation können dazu beitragen, Konflikte von vornherein zu verhindern.

 

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Welche Rechte haben Gesellschafter?

Im Kontext eines Gesellschafterstreits ist das Verständnis über die Rechte eines Gesellschafters von zentraler Bedeutung. Diese Rechte sind durch das Gesellschaftsrecht geregelt und bieten den Rahmen für die Beteiligten, um ihre Interessen geltend zu machen. Sie variieren je nach Art der Gesellschaft und sind im besten Fall in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen festgelegt.Eine besondere Rolle spielen dabei immer die Rechte von Minderheitsgesellschaftern, welche sich einem dominierenden Mehrheitsgesellschafter gegenüber sehen.

Grundlegende Rechte eines jeden Gesellschafters

Zu den grundlegenden Rechten eines Gesellschafters gehören Informationsrechte, Stimmrechte bei Gesellschafterversammlungen und das Recht auf Gewinnbeteiligung. Diese Rechte sind im Gesetz und bestenfalls im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

Rechte in speziellen Streitsituationen

In einem Gesellschafterstreit beispielsweise unter GmbH Gesellschaftern können Minderheitsgesellschafter von weiteren Rechten Gebrauch machen, wenn sie über mindestens 10 % des Stammkapitals verfügen. So können sie verlangen, dass eine Gesellschafterversammlung einberufen wird und bestimmte Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden.

So kann es auch Minderheitsgesellschafter erreichen, dass ein Geschäftsführer abberufen wird oder der Mitgesellschafter im Extremfall, aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Wichtig ist es jedoch, gerade für solche Situationen Vorsorge im Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftervereinbarungen zu treffen.

Rechte je nach Gesellschaftsform

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechte eines Gesellschafters je nach Gesellschaftsform variieren können und unterschiedlich gesetzlich ausgestaltet sind...

Gesellschaftsrecht als Regelwerk

Das Gesellschaftsrecht dient als allgemeines Regelwerk, das die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt. In Streitsituationen bietet es die juristische Grundlage für die Durchsetzung der Rechte eines Gesellschafters. Weitergehende Gesellschafterrechte können vertraglich vereinbart werden. Hier empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen effektiv zu vertreten.

Die Kenntnis der eigenen Rechte als Gesellschafter ist im Falle eines Streits unerlässlich. Sie bietet die Grundlage für eine faire Auseinandersetzung und ermöglicht es den Beteiligten, ihre Positionen effektiv zu vertreten. Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung in komplexen Streitsituationen ist die Konsultation eines Anwalts für Gesellschaftsrecht ratsam.

 

Der Gesellschaftsvertrag als Schlüssel zur Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten

Gesellschaftervertrag als Grundlage für weitere Schritte im Gesellschafterstreit

Der Gesellschaftsvertrag ist das grundlegende rechtliche Dokument, das die Beziehungen, Rechte und Pflichten der Gesellschafter in einer Unternehmensstruktur regelt. Im Kontext von Gesellschafterstreitigkeiten spielt der Gesellschaftsvertrag eine entscheidende Rolle, da er als erste Anlaufstelle für die Lösung von Konflikten dient.

Geschäftsanteil und Gesellschaftsanteile

Die Verteilung von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen ist ein wichtiger Aspekt im Gesellschaftsvertrag. Sie legt fest, welchen Einfluss ein Gesellschafter auf die Entscheidungsfindung und Geschäftsführung hat. Hier können bereits die Grundlagen für zukünftige Streitigkeiten gelegt werden, insbesondere wenn die Anteile nicht klar definiert oder ungleich verteilt sind.

Regelung von Rechten und Pflichten

Der Gesellschaftsvertrag sollte detaillierte Regelungen zu verschiedenen Aspekten des Unternehmens und der Gesellschafterbeziehungen enthalten. Dazu gehören etwa Bestimmungen zur Gewinnausschüttung, zur Geschäftsführung und zu den Rechten der Gesellschafter bei einer Auflösung der Gesellschaft oder beim Austritt eines Gesellschafters.

Besondere Regelungen

Es ist empfehlenswert, auch spezielle Regelungen für Ausnahmefälle oder besondere Situationen im Gesellschaftsvertrag oder einer Gesellschaftervereinbarung festzuhalten. Das können Szenarien sein, die eine 50-50-Aufteilung der Gesellschaftsanteile betreffen, oder Regelungen für den Umgang mit Minderheits- und Mehrheitsgesellschaftern.

Von großer Bedeutung sind auch Regelungen zur Nachfolge, falls ein Gesellschafter verstirbt. Sollen die Erben dann als Gesellschafter eintreten? Oder sollen Sie ausscheiden und dafür eine Abfindung erhalten? 

Indem Sie solche Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder einer Gesellschaftervereinbarung  festhalten, schaffen Sie eine solide Basis für die Vermeidung oder zumindest die effektive Handhabung von Gesellschafterstreitigkeiten. Es empfiehlt sich daher, bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, um alle Eventualitäten abzudecken.

Der Gesellschaftsvertrag oder eine Gesellschaftervereinbarung ist somit ein wichtiges Instrument, das nicht nur die Struktur und die Abläufe innerhalb der Gesellschaft regelt, sondern auch ein entscheidendes Element in der Vermeidung und Lösung von Gesellschafterkonflikten darstellt.

Geschäftsführerhaftung im Kontext von Gesellschafterstreitigkeiten

Im Kontext von Gesellschafterstreitigkeiten spielt die Position des Geschäftsführers einer GmbH eine entscheidende Rolle. Nicht nur ist der Geschäftsführer für die operative Leitung des Unternehmens verantwortlich, sondern er steht oft auch im Zentrum von Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern.

Die Geschäftsführerstellung bringt eine Reihe von Pflichten und Verantwortungen mit sich, deren Missachtung zu einer Geschäftsführerhaftung führen kann. Hierzu zählen unter anderem die Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und die Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen und seinen Gesellschaftern. Im Falle eines Gesellschafterstreits muss der Geschäftsführer besonders darauf achten, neutral zu bleiben und die Interessen des Unternehmens im Auge zu behalten.

Geschäftsführer müssen sich im Klaren darüber sein, dass ihre Entscheidungen und Handlungen, besonders in Zeiten von Gesellschafterstreitigkeiten, genau unter die Lupe genommen werden. Fehlentscheidungen oder das Ergreifen von Partei könnten nicht nur den Streit weiter eskalieren lassen, sondern auch zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Ein Geschäftsführer, der nicht zugleich Gesellschafter ist, wird eine solche Situation auf Dauer nicht mitmachen.

Gesellschafterstreit in einer paritätisch beherrschten GmbH

Ein Gesellschafterstreit in einer GmbH kann bereits kompliziert sein, aber wie bereits erwähnt, ändert sich die Dynamik signifikant, wenn es sich um eine GmbH handelt, in welcher die Gesellschafter jeweils 50 % Anteile haben (die 50-50 GmbH). In einer solchen Konstellation halten beide Gesellschafter exakt die gleichen Geschäftsanteile und haben in der Regel gleichwertige Stimmrechte. Dies kann zu einer Pattsituation führen, die die Unternehmensführung erheblich behindern kann.

Pattsituationen

Pattsituationen sind in einer 50-50 GmbH besonders heikel. Da beide Gesellschafter die gleiche Entscheidungsmacht haben, kann keine Seite ohne die Zustimmung der anderen agieren. Diese Pattsituationen können zu einer Blockade in der Unternehmensführung führen und bedürfen spezieller Maßnahmen zur Lösung.

Maßnahmen zur Lösung

In einer 50-50 GmbH ist es unerlässlich, vorausschauende Regelungen für den Fall eines Gesellschafterstreits zu treffen. Schlichtungsverfahren oder eine Mediation können als mögliche Lösungswege festgelegt werden. Manchmal ist es sogar sinnvoll, einen externen Berater einzuschalten, der bei der Lösung von Konflikten hilft.

 

Bei einem Gesellschafterstreit gibt es verschiedene Ansätze, um die Streitigkeiten beizulegen.

Lösungsansätze und Mediation

Gesellschafterstreitigkeiten können das Klima in Gesellschaften erheblich belasten und sogar zu finanziellen Schäden führen. Daher ist eine effektive Konfliktlösung entscheidend. Hier gibt es verschiedene Ansätze, die von den Beteiligten ergriffen werden können, um Streitigkeiten beizulegen.

Mediation als Konfliktlösung

Mediation ist eine häufig angewendete Methode zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern. Durch einen neutralen Dritten werden die Konfliktparteien angeleitet, gemeinsam eine Lösung zu finden. Mediation hat den Vorteil, dass sie oft weniger zeitaufwendig und kostspielig ist als gerichtliche Auseinandersetzungen.

Fallstricke vermeiden

Um die Risiken eines eskalierenden Gesellschafterstreits zu minimieren, ist es wichtig, bereits im Vorfeld mögliche Fallstricke zu identifizieren und zu vermeiden. Dazu gehört zum Beispiel die klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten der Gesellschafter und des Geschäftsführers.

Ausschluss und Kündigung als letzte Option

Sollten alle anderen Ansätze fehlschlagen, bleibt oft nur die Trennung voneinander. Im besten Fall einigt man sich auf eine Auseinandersetzung. Ansonsten gibt es den Ausschluss oder die Kündigung eines Gesellschafters als letzte Option. Dies ist allerdings mit zahlreichen rechtlichen Hürden verbunden und sollte nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.

Die Rolle des Gesellschafter Geschäftsführers

Der Geschäftsführer spielt in einem Streitfall zwischen den Gesellschaftern eine besonders tragende Rolle. Er muss die Interessen des Unternehmens wahren und darf sich nicht parteiisch verhalten, was die Situation zusätzlich kompliziert machen kann.

Die Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten erfordert Fingerspitzengefühl, rechtliches Know-how und oft auch externe Hilfe.

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Trennung von einem Gesellschafter

Eine beabsichtigte Trennung eines unliebsam gewordenen Gesellschafters ist oftmals ein schwieriger und konfliktbeladener Prozess, der insbesondere in einer GmbH mit großer Sorgfalt behandelt werden sollte. Dies ist das letzte Mittel, wenn Gesellschafterstreitigkeiten nicht mehr beigelegt werden können. Es gibt je nach Gesellschaftsform unterschiedliche rechtliche Mittel, um einen Gesellschafter aus der Gesellschaft zu kündigen. Eine Kündigung ist allerdings streng rechtlich betrachtet nicht das richtige Mittel, durch das man einen Mitgesellschafter gegen seinen Willen ausd er Gesellschaft entfernt.

Einigung über Ausscheiden

Favorisiert werden sollte immer, auch in den schwierigsten Situationen, eine Einigung. Dem Mitgesellschafter können zum Beispiel seine Anteile abgekauft werden oder man kann erwägen, die ganze Gesellschaft an einen Dritten zu verkaufen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte immer das letzte Mittel sein.

Ausschluss eines Gesellschafters

Ein formaler Ausschluss eines Gesellschafters ist nur unter bestimmten Bedingungen und im Einklang mit dem Gesellschaftsvertrag sowie den gesetzlichen Regelungen möglich. Solch ein Ausschlussverfahren ist in der Gesellschafterversammlung zu beschließen und muss in bestimmten Fällen gerichtlich durchgesetzt werden.

Einziehung von Geschäftsanteilen

Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist eine weitere Möglichkeit, einen GmbH-Gesellschafter aus dem Unternehmen zu entfernen. Diese Maßnahme ist jedoch streng reglementiert und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Voraussetzung ist auch, dass die Einziehung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist.

Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Ist der strittige Gesellschafter auch Geschäftsführer der GmbH, kann eine Abberufung vom Amt des Geschäftsführers in Erwägung gezogen werden. Der Abberufungsbeschluss muss  in der Gesellschafterversammlung gefasst werden.

 

Abfindung, Schadensersatzansprüche und Steuern

Ein Gesellschafterstreit in einer GmbH kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die weit über den unmittelbaren Konflikt hinausgehen. Besonders im Falle einer Trennung von einem Gesellschafter sollten alle Beteiligten die damit verbundenen finanziellen Aspekte berücksichtigen.

Abfindung

Eine Abfindung wird oft fällig, wenn ein Gesellschafter aus der GmbH ausscheidet. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem Verkehrswert des Anteils. Das Gesetz schreibt allerdings keine Bewertungsmethode zur Bestimmung des Verkehrswertes vor. Hierzu kann und sollte es Regelungen im Gesellschaftsvertrag geben. Die Abfindungszahlung kann für das Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Im Gesellschaftsvertrag kann zudem bestimmt werden, dass eine Abfindung unterhalb des Verkehrswerts erfolgt.

Steuern

Der Austritt eines Gesellschafters und die damit verbundenen finanziellen Transaktionen können steuerliche Auswirkungen haben, sowohl für die GmbH als auch für den ausgeschiedenen Gesellschafter.

 

Hilfe bei sonstigen Konflikten zwischen Gesellschaftern

Ganz gleich welcher Art die Konflikte zwischen Ihnen als Gesellschafter und Ihren Mitgesellschaftern sind – wir sind immer für Sie da. Mit unserer Erfahrung aus mehr als 40 Jahren als spezialisierte Anwälte im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie umfassend und korrekt und helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte.

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Dr. Benjamin Lüders - Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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