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Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgebende ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren.

Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgebenden.

Bis Ende 2024 sollen Zahlungen der Arbeitgebenden bis zu einem Betrag von insgesamt maximal 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein.
Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022.

Die Prämie gilt bis Ende 2024

Grundlage für die Inflationsausgleichsprämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“.

Eckpunkte der Regelung sind unter anderem:

  • Der Begünstigungszeitraum ist befristet vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgebenden damit einen größeren Handlungsspielraum.
  • In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgebenden bis zu einem Betrag von maximal 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
  • Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Sie kann in Bar- oder Sachlohn erfolgen. Alle Arbeitgebenden können die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
  • Es genügt, wenn die Arbeitgebenden bei Gewährung der Prämie deutlich machen, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.

Unser Tipp: Informieren Sie Ihre Arbeitnehmenden bei Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie schriftlich, z. B. per E-Mail. Damit wird noch einmal deutlich gemacht, dass es sich um diese handelt und sie zur „Abfederung der allgemeinen Preissteigerungen“ dient. Eine gesonderte Position auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung soll in jedem Fall erfolgen.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gern an. Wir sind für Sie da.