Haben Sie im Zuge der Corona-Pandemie als Einzelunternehmen oder Geschäftsführerin bzw.
Geschäftsführer Corona-Hilfen beantragt?

Mittlerweile laufen bundesweit mehr als 24 000 Ermittlungsverfahren gegen mögliche „Subventionsbetrüger“, die in ihrer Antragsstellung etwas bewusst oder unbewusst falsch gemacht haben.

Wie viele Verdachtsfälle noch hinzukommen werden, lässt sich gegenwärtig nicht sagen. Haben Sie bereits einen Bescheid erhalten oder fürchten Sie jetzt, möglicherweise neben der Rückzahlungsforderung, sogar selbst ins Visier der Strafverfolgungsbehörde zu geraten?

Wir haben für Sie die meist gestellten Fragen zusammengefasst und direkt beantwortet. In jedem Fall raten wir Ihnen, sich rechtlichen Beistand zu holen.

Digitalisierung

Verdacht auf Betrug bei Corona-Hilfen – Wozu haben Sie Fragen?

Verdacht auf Betrug bei Corona-Hilfen: Holen Sie sich in jedem Fall rechtliche Unterstützung.

Sollten Sie von einem Verdachtsfall betroffen sein, ist unsere erste Empfehlung: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Einmal getätigte Aussagen lassen sich kaum noch aus der Welt schaffen. Ferner empfehlen wir aufgrund der möglichen Auswirkungen einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Gerne stehen wir Ihnen wir für ein Gespräch zur Verfügung.

Haben Sie bereits einen Widerruf- oder Rückzahlungsbescheid erhalten oder benötigen Sie Hilfe in einem drohenden Strafverfahren? Dann verlieren Sie bitte keine Zeit und kontaktieren uns sofort. Wir kümmern uns um Sie!

Aktuelles zu Corona

22 April 2024
Teil VI: Unter Verdacht? Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen
Wer fördert, der fordert! Stolperfalle Unternehmensverbund: Wir verraten Ihnen im sechsten Teil unserer Praxistipp-Reihe, was es in der Schlussabrechnung zu beachten gilt.   Subventionsbetrug im Kontext der Schlussabrechnung: Fokus ,,Unternehmensverbund“ Zum 31. März 2024 sollte die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endgültig ablaufen. Nach zähem Ringen ist die Frist nun
08 März 2024
Update zur Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen
Aktueller Stand In den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 konnten Unternehmen, die auf Grund der Corona-Pandemie und der getroffenen Schutzmaßnahmen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hatten, Förderungen zur Deckung ihrer Fixkosten in Anspruch nehmen. Da die zur Berechnung der Förderung herangezogenen Umsätze und Fixkosten zumeist auf Schätzungen basierten, verpflichteten sich Antragstellerinnen und Antragsteller
02 August 2023
Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfen
Update zum Thema ,,Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfen Verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Zu den Rechtsprechungen der Verwaltungsgerichte in NRW reiht sich nun das Urteil des OVG Münster. Frage: Ist die Rückforderung von Corona-Soforthilfen per Schlussbescheid gegenüber Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern rechtmäßig? Antwort: Es kommt darauf an… Kernaussagen der Entscheidung des OVG Die erste grundlegende Erkenntnis
14 November 2022
Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgebende ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgebenden. Bis Ende 2024 sollen Zahlungen der Arbeitgebenden bis zu einem
11 Oktober 2022
Corona-Soforthilfen unter der Lupe
Bitte anschnallen, es geht los! In unserer Beitragsreihe haben wir bereits erläutert, unter welchen Voraussetzungen Sie bezüglich Ihres Antrags auf Corona-Hilfen mit dem Vorwurf des Subventionsbetruges konfrontiert werden könnten, wie Sie sich am besten davor schützen und was die schwerwiegenden Folgen eines solchen Vorwurfs sein können.* Uns erreichen in letzter

Ihre Ansprechpartnerin

Betül Gencer - Rechtsanwältin
Betül Gencer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
Fax. +49 511 543589-97

Ihr Ansprechpartner

Foto Dr. Torsten Neumann - Anwalt und Notar Hannover bei LW.P
Dr. Torsten Neumann
Dipl.-Oec., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht
Fax. +49 511 543589-97

Ihr Ansprechpartner

Felix Strache - Rechtsanwalt
Felix Strache
Rechtsanwalt, Data Protection Risk Manager
Fax. +49 511 543589-97