Corona

Bitte anschnallen, es geht los!

In unserer Beitragsreihe haben wir bereits erläutert, unter welchen Voraussetzungen Sie bezüglich Ihres Antrags auf Corona-Hilfen mit dem Vorwurf des Subventionsbetruges konfrontiert werden könnten, wie Sie sich am besten davor schützen und was die schwerwiegenden Folgen eines solchen Vorwurfs sein können.*

Uns erreichen in letzter Zeit vermehrt Mandatsanfragen auf ein eingeleitetes Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Subventionsbetruges mit Corona-Soforthilfen. Den Ermittlungsakten ist eines gemein: Die Strafanzeige der Bewilligungsstelle an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Bewilligungsstelle ist in der Regel die zuständige Förder- und Investitionsbank des betreffenden Bundeslandes (z.B. in Niedersachen die NBank).

Wie die zuständige Bewilligungsstelle zu dem Verdachtsmoment gelangt, ist unterschiedlich: Mal ist es eine Kontrollmitteilung des Veranlagungsfinanzamtes, mal sind es Ungereimtheiten im Rahmen der Antragsprüfung. Eines steht fest: Die Bewilligungsstelle rollt die Antragsverfahren rund um die Corona-Soforthilfe auf und nimmt sie unter die Lupe. Bei Verdachtsmomenten zögert sie nicht lange, den Sachverhalt zur weiteren Ermittlung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Und der Ärger nimmt seinen Lauf…

Bewilligungsstellen scheinen überfordert zu sein

Bei der Mandatsbearbeitung erstaunt uns immer wieder, wie sehr die Bewilligungsstellen offenbar mit der Flut der Anträge überfordert waren – die uns überlassene Korrespondenz der Bewilligungsstellen mit unseren Mandantinnen und Mandanten führt das Dilemma vor Augen. Teilweise wurden falsche Auskünfte erteilt, da besonders in den Anfangszeiten der Pandemie auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bewilligungsstellen eine hohe Unsicherheit hinsichtlich der einzelnen Fördervoraussetzungen herrschte.

Beispielhaft ist zu erwähnen, dass in einem Fall trotz positiven Wissens der Bewilligungsstelle über das Vorliegen eines Unternehmensverbundes dem Antragsteller geraten wurde, für jedes Unternehmen des Verbundes einen eigenen Antrag zu stellen. Auch kam es vor, dass Gelder ausgezahlt wurden, obgleich bereits Ablehnungsbescheide ergangen waren. Aus all dem wird klar: Es herrschte mitunter völliges Chaos!

Strenge Haltung der Staatsanwaltschaften

Überraschend in diesem Zusammenhang ist, dass in den Fällen, die wir vertreten, die Staatsanwaltschaften eine bemerkenswert strenge Haltung zeigen und von Einstellungsmöglichkeiten eher zögerlich Gebrauch machen. Offenbar ist der Konsens: Keine Gnade denjenigen, die die Hilfen ,,erschlichen“ haben.

Wir verteidigen Sie angemessen!

Unsere Aufgabe ist es, Sie im Falle der Konfrontation mit dem Vorwurf des Subventionsbetruges angemessen zu verteidigen. Das ist nur möglich, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt, insbesondere die Korrespondenz mit der Bewilligungsstelle, dezidiert ausgearbeitet und gegenüber der Staatsanwaltschaft dargelegt wird. Durch eine beharrliche Verteidigung ist es uns trotz der strikten Haltung der Staatsanwaltschaft gelungen, die eingeleiteten Strafverfahren im Sinne unserer Mandantinnen und Mandanten abzuschließen.

Mit unserer Expertise im Strafrecht und zugleich dem Beihilferecht sowie den Erfahrungen aus der Praxis stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

 

* Teil I ("Subventionsbetrug, was ist das?"), Teil II ("Praktische Maßnahmen im Beihilfestreit"), Teil III ("Diese Strafen drohen beim Subventionsbetrug"), Teil IV ("Sind Falschangaben bei der Antragstellung als Subventionsbetrug strafbar?") und Teil V ("Falsche Prognose bei Corona-Hilfen: So schützen Sie sich vor strafrechtlichen Konsequenzen!")