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Corona

Finanzierung - Fragen und Antworten

  1. Aktuelle Situation und Herausforderungen
  2. Finanzierung - Fragen und Antworten
  3. Ihre Ansprechpartner

 

1. AKTUELLE SITUATION UND HERAUSFORDERUNGEN

Die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise sind enorm und zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret abschätzbar, da das zeitliche Ende der Krise und die Ausmaße des wirtschaftlichen Schadens nicht feststehen.

Für Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer eines Unternehmens ist aktuell natürlich neben der Frage der Gesundheit für Ihre Familien und Mitarbeiter die wichtigste Frage, wie Liquiditätslücken gedeckt und mit Hilfe der finanzierenden Banken oder auch des Staates gedeckt werden können.

Mit dieser Sonderausgabe 05/2020 "Finanzierung - Fragen und Antworten" möchten wir Ihre aktuellen Fragen mit dem Stand von heute beantworten. Aufgrund der Flut von unterschiedlichen Finanzierungs- und Unterstützungshilfen können die Antworten jeweils nur einen Überblick geben und sind sicherlich nicht abschließend zu verstehen. Wir haben jedoch für Sie eine Gesamtübersicht und leiten Sie gerne durch alle möglichen Maßnahmen.

2. FINANZIERUNG - FRAGEN UND ANTWORTEN

A. Wie stelle ich meinen voraussichtlichen Liquiditätsbedarf fest, der durch die Auswirkungen der Corona-Krise verursacht wurde?

Die Corona-Krise führt bei sehr vielen Unternehmen zu erheblichen Umsatzeinbußen und damit zu einer häufig existenziellen Liquiditätslücke. Durch eine geeignete Szenarioplanung, die wir bereits in unserer Sonderausgabe 02/2020 "LW.P-Stresstest Liquidität" beschrieben haben, müssen Sie Ihren voraussichtlichen Liquiditätsbedarf unter Berücksichtigung der von Ihnen ergriffenen Maßnahmen ermitteln. Unsere Empfehlung ist, den Liquiditätsbedarf mindestens bis Ende 2020 zu planen.

Die Kenntnis über den voraussichtlichen Liquiditätsbedarf ist notwendige Voraussetzung dafür, dass Sie durch Zuschüsse, Kredite und weitere Finanzierungsmaßnahmen die ermittelte Liquiditätslücke schließen können.

B. Welches sind die wichtigsten Maßnahmen, um unnötige Liquiditätsabflüsse zu vermeiden und um dringend notwendige Liquidität zu erhalten?

In unserer Sonderausgabe 02/2020 "LW.P-Stresstest Liquidität" haben wir Ihnen einige Maßnahmen zur Liquiditätsgewinnung und zur Vermeidung von Liquiditätsabflüssen vorgestellt. Hier werden einige dieser Maßnahmen nochmals kurz aufgeführt:

  • Beantragung Kurzarbeitergeld mit gegebenenfalls Reduzierung des Nettogehaltsverlustes bei den Arbeitnehmern durch Aufstockung durch die Unternehmen
  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen (Anpassung Steuervorauszahlungen, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Stundung Sozialversicherungsbeiträge, etc.)
  • Reduzierung bestehender fixer Kosten und Abbau der variablen Kosten
  • Verhandlung mit Kunden und Lieferanten und anderen Stakeholdern über liquiditätsfördernde Maßnahmen

C. Welche allgemeinen Finanzierungsmöglichkeiten können die Banken mir zur Verfügung stellen?

Nehmen Sie mit Ihren begleitenden Kreditinstituten schnellstmöglich Kontakt auf und besprechen Sie mit Ihren Ansprechpartnern Ihre individuelle Situation und die zeitnah mit den Banken umsetzbaren Möglichkeiten. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne. Die Vorlage einer Szenarioplanung mit der Ermittlung Ihres voraussichtlichen Liquiditätsbedarfes – wie gesagt – ist Voraussetzung dieser Gespräche.

Folgende Sofortmaßnahmen können Sie mit Ihren Banken in der Regel unbürokratisch besprechen:

  • Aussetzung der Tilgung bei bestehenden Darlehn bis Ende 2020 oder für ein Jahr
  • Erhöhung bestehender Betriebsmittellinien zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität
  • Reduzierung der Zinskonditionen für die Nutzung der Betriebsmittellinien
  • weitere Kreditgewährungen zur Liquiditätssicherung unter Berücksichtigung der durch Bund, Länder, etc. bereitgestellten Fördermöglichkeiten

D. Welche zusätzlichen Programme stellen Bund und Länder oder die Banken zur Bewältigung der Krise zur Verfügung?

Soforthilfe (Bund): Kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler können einen nicht rückzahlbaren steuerbaren Zuschuss beantragen. Der Zuschuss beträgt einmalig Euro 9.000,00 für Unternehmen bis fünf Beschäftigte und Euro 15.000,00 für Unternehmen bis zehn Beschäftigte. Es ist eine Versicherung abzugeben, dass durch die Corona-Krise eine existenzbedrohende Situation bzw. ein akuter Liquiditätsengpass entstanden ist. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, der Antragsprozess steht noch nicht fest. Der Antrag wird jedoch über die Länder - für Niedersachsen durch die NBank - bearbeitet und ausgezahlt.

Zuschuss (Land): Kleine Unternehmen bis 49 Beschäftigte können direkt bei der NBank einen Liquiditätszuschuss beantragen. Der Zuschuss beträgt gestaffelt nach der Anzahl von Beschäftigten maximal Euro 20.000,00. Die Antragstellung soll ab heute, 25. März 2020, möglich sein. Der Zuschuss kann parallel zu der Soforthilfe (Bund) beantragt werden, sofern der Bedarf in dieser Höhe nachgewiesen werden kann.

Liquiditätshilfe (Land): Kleine und mittlere Unternehmen können direkt bei der NBank eine Liquiditätshilfe als kurzfristigen Kredit bis zu Euro 50.000,00 beantragen. Sicherheiten werden nicht verlangt. Es ist darzustellen, dass ein tragfähiges Geschäftsmodell besteht. Die Antragstellung soll ab heute, 25. März 2020, möglich sein.

Bürgschaften (Land): Die NBB (Niedersächsische Bürgschaftsbank) stellt für Hausbankkredite Bürgschaften bis zu einer Höhe von Euro 2,5 Mio. zur Verfügung, dabei Euro 240.000,00 im Expressverfahren. Die Antragstellung erfolgt über die finanzierende Hausbank.

KfW-Unternehmerkredit (Bund): Für kleine und mittlere Unternehmen können durch die finanzierenden Hausbanken Betriebsmittelkredite bereitgestellt werden, bei denen die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Haftungsfreistellung in Höhe von 90 % übernimmt. Bei Krediten bis Euro 3,0 Mio. erfolgt zur Beschleunigung des Antragsverfahrens keine eigene Risikoprüfung durch die KfW. Die Antragstellung erfolgt über die finanzierende Hausbank. Die Zinskonditionen werden begünstigt und es wird eine flexible Rückzahlung ermöglicht. Das Antragsverfahren steht aktuell noch nicht endgültig fest.

E. Wie beantrage ich die in Aussicht gestellten Finanzierungsmittel aus diesen Finanzierungshilfen?

Die Soforthilfe (Bund) und die Zuschüsse (Land) für kleine Unternehmen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler sind in Niedersachsen jeweils über die NBank zu beantragen.

Die Liquiditätshilfe (Land) für kleine und mittlere Unternehmen ist direkt über die NBank zu beantragen.

Bankkredite und Kredite, die mit Unterstützung durch Programme der KfW gewährt werden, sind jeweils über die Hausbank zu beantragen.

F. Wie schnell können die Finanzierungshilfen an mich ausgezahlt beziehungsweise zum Abruf bereitgestellt werden?

Die Antragsverfahren stehen zum Teil immer noch nicht fest. Daher ist aktuell auch nicht absehbar, wann eine Auszahlung der beantragten Finanzierungen und Liquiditätshilfen erfolgt. Sprechen Sie mit Ihren finanzierenden Banken und bei einem Antrag direkt bei der NBank direkt mit einem der dortigen Ansprechpartner.

G. Gibt es besondere branchenbezogene Finanzierungs- und Liquiditätshilfeprogramme?

Diverse Institutionen und Verbände sind zur Zeit dabei, branchenbezogene Finanzierungsprogramme und Liquiditätshilfen zu organisieren und ihren Branchenunternehmen beziehungsweise ihren Mitgliedern schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Aktuell sind hier beispielsweise zu erwähnen:

Alten- und Pflegeeinrichtungen: Die Bundesregierung plant einen Schutzschirm für Pflegedienste und Alten- und Pflegeeinrichtungen. Durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen sollen durch die Pflegekasse ersetzt werden. Eine Gesetzesverabschiedung soll noch in dieser Woche erfolgen.

Soziale Dienstleister und Einrichtungen: Die Bundesregierung plant ein sogenanntes Sozialschutz-Paket. Mit diesem Paket sollen bestimmte Einrichtungen, z. B. Rehabilitationseinrichtungen, in ihrer Bestandgefährdung geschützt werden. Dies erfolgt allerdings in einigen Fällen nur dann, wenn sie in der Zeit der Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie Betriebsmittel, Räumlichkeiten oder Personal zur Abwendung der Krise bereitstellen. Das Sozialschutz-Paket soll noch in dieser Woche verabschiedet werden. Die Ausgestaltung der Finanzierungshilfe und das Antragsverfahren stehen derzeit noch nicht fest.

3. IHRE ANSPRECHPARTNER

Stefan Gemmeke, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Oliver Warneboldt, Dipl.-Oec., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Hinrich Renken, Abteilungsleiter Controlling

Dr. Christoph Lüders, lic. oec. HSG, LL.M. Certified Valuation Analyst (NACVA /EACVA)