Veranstaltung am 11.09.2024

Lohnt das noch?

Erneut hat die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 angehoben. Lag dieser vor vier Jahren noch bei 9,35 € pro Stunde, erhalten Arbeitnehmende inzwischen 12,41 €. Zum 1. Januar 2025 steigt er dann nochmals auf 12,82 €. Bekanntermaßen gibt es Lohnbestandteile, die für das Erreichen des Mindestlohns Berücksichtigung finden dürfen. Dazu zählen u.a. unter gewissen Voraussetzungen nicht nur Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sondern auch sogenannte (Funktions-)Zulagen. Da der Mindestlohn in Zukunft weiter steigen wird, schmilzt für Arbeitnehmende der Wert solcher Zulagen. Ist es dann noch zutreffend, dass zur Ermittlung des Grundlohns die Zulagen in die Berechnung des Mindestlohns einfließen? Welche unterschiedlichen Berechnungswege gibt es für den Grundlohn und welcher ist für Sie der richtige?

Antworten auf diese Fragen und viele weitere wertvolle Insights sowie bewährte Praxistipps geben Ihnen unsere Expertinnen Franziska Gassel und Martina Seiler in unserem exklusiven Webinar.

Datum: Mittwoch, 11. September 2024
Uhrzeit: 10:00 bis 11:00 Uhr
Art: Webinar via Zoom

Inhalte
- Ermittlung Grundlohn – Welche Berechnungswege gibt es?
- Berechnung Mindestlohn – Erfülle ich die gesetzlichen Vorgaben?
- Welche Lohnbestandteile darf und kann ich auf den Grundlohn und den Mindestlohn anrechnen?
- Kann ich arbeitsrechtlich die Berechnungsweise ggü. Arbeitnehmenden ändern?

Das Webinar wird veranstaltet von der Lüders Warneboldt Unternehmensberatung GmbH. Die Teilnahmegebühr beträgt 49 € (zzgl. MwSt.). Nach Ihrer Anmeldung über das Formular senden wir Ihnen die Rechnung an die angegebene Adresse. Die Einwähldaten erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung. Wir behalten uns vor, das Webinar bei zu geringer Nachfrage zu verschieben. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen in diesem Fall die Teilnahmegebühr.

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