Änderungen des Personengesellschaftsrechts
Das Geschäftsführer-Update stand dieses Mal unter folgendem aktuellen Thema:
Die Änderungen des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG -
(Un-)gewollte Transparenz, steuerliche Auswirkungen und Handlungsbedarf!
Der Gesetzgeber hat das Personengesellschaftsrecht umfassend modernisiert. Insbesondere betrifft es die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Soweit eine solche GbR Eigentümerin von Immobilien ist, muss sie als eGbR in einem neu geschaffenen Gesellschaftsregister eingetragen werden. Wir informierten Sie über entstehenden Handlungsbedarf sowie rechtliche und steuerliche Konsequenzen.