Corona-Prämie: Antragsformulare Teil 2 sind veröffentlicht - Geltendmachung bis zum 29. Juni 2020
Für Beschäftige in Arbeitnehmerüberlassung, Dienst- und Werkverträgen, welche die Bedingungen bis zum 1. Juni 2020 erfüllt haben, muss die Geltendmachung des Anspruchs auf Corona-Prämie bis zum 29. Juni 2020 um 09:00 Uhr erfolgen.
Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber nach § 150a Absatz 1 Satz 2 SGB XI (Dienstleistungsunternehmen). Hierbei wird der Gesamtbetrag durch das Dienstleistungsunternehmen im jeweiligen Bundesland gemeldet. Es erfolgt keine Aufteilung nach eingesetzten Einrichtungen.
Für Rückfragen, Unterstützung bei der Antragstellung und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Hinrich Renken
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Dennis Klatt
Tel.: +49 5132 8268-74
d.klatt@lueders-warneboldt.de