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Corona

LW.P-Stresstest "Liquidität"

  1. Unterstützung durch LW.P Lüders Warneboldt
  2. Der LW.P-Stresstest Liquidität
  3. Update
  4. Ihre Ansprechpartner

1. UNTERSTÜTZUNG DURCH LW.P LÜDERS WARNEBOLDT

Wir möchten Sie bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aktiv und zielgerichtet unterstützen.

Hierfür haben wir für Sie ein interdisziplinäres Team gebildet, das zusammen mit Ihren gewohnten Ansprechpartnern bei uns im Haus jederzeit für Sie bei den jetzt anstehenden Aufgaben und Maßnahmen tätig werden kann.

Darüber hinaus möchten wir Sie über wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Steuern und Finanzierung informieren.

Unsere Sonderausgabe 01/2020 zur Corona-Krise vom 18. März 2020 hatte das Thema „Gezielte Sofortmaßnahmen LW.P Lüders Warneboldt“. In unserer Sonderausgabe 02/2020 zur Corona-Krise wollen wir Sie über unseren LW.P-Stresstest finanzielle Situation informieren und Ihnen ein Update zu möglicherweise für Sie relevante weitere Themen geben.

2. DER LW.P-STRESSTEST LIQUIDITÄT

Für Sie als Unternehmer oder als Verantwortliche in einem Unternehmen stellt sich aktuell die Frage: Welche finanziellen und wirtschaftlichen Folgen ergeben sich für mein Unternehmen und meine Mitarbeiter? Wie kann ich die Liquidität meines Unternehmens in den nächsten Wochen und Monaten sichern? Welche Möglichkeiten habe ich, um liquiditätswirksame Mittelabflüsse zu reduzieren, herauszuzögern oder zu verhindern? Welche Aspekte muss ich noch beachten, um mein Unternehmen und meine Mitarbeiter bestmöglich durch diese Ausnahmesituation zu führen?

Der LW.P-Stresstest Liquidität soll Ihnen sehr schnell helfen und Ihnen eine bestmögliche Grundlage für erforderliche unternehmerische Entscheidungen geben. Die treffen Sie - wir werden als Ihr Partner an Ihrer Seite stehen und Sie mit unserer gesamten interdisziplinären Kraft unterstützen.

Der LW.P-Stresstest Liquidität sieht folgende Schritte und Maßnahmen vor:

1. Besprechung der aktuellen Situation und Ihrer wirtschaftlichen Erwartung für die nächsten Wochen und Monate

2. Szenarioplanung Liquidität für 30/60/90 Tage

a) Planung des Liquiditätsbedarfs ohne flankierende Maßnahmen bei der Annahme eines zu definierenden Umsatzscenarios (Umsatzrückgang/Umsatzausfall über 30/60/90 Tage)

b) Planung des Liquiditätsbedarfs bei diesen Szenarien mit flankierenden Maßnahmen, die im Rahmen der Planungsgespräche als sinnvoll herausgearbeitet und in die Szenarioplanung einbezogen werden:

  • Beantragung Kurzarbeitergeld? -> Auswirkungen auf das Unternehmen und die Mitarbeiter
  • Anpassung von Steuervorauszahlungen? -> Unternehmenssteuern und Einkommensteuer
  • Tilgungsaussetzungen bei bestehenden Darlehn? -> Verhandlung Banken
  • Mietaussetzungen oder Reduzierungen -> Verhandlung Vermieter
  • Reduzierung weiterer fixer und variabler Kosten? -> Prüfung möglicher Reduzierungen
  • Stundung/Verzögerung Lieferantenverbindlichkeiten? -> Verhandlung/Besprechung Lieferanten
  • Mögliche Kundenunterstützungen? -> Verhandlung/Besprechung Kunden
  • Prüfung Versicherungsschutz? -> Sichtung Policen und Kontaktaufnahme Versicherungen

c) Festlegung/Planung von Finanzierungsmaßnahmen zur Deckung der Liquiditätslücke

  • Prüfung, ob eine Finanzierung der Liquiditätslücke durch Eigenkapitalzuführung, Gesellschafterdarlehn, o.ä. möglich und gewollt ist
  • Finanzierung Banken -> parallel zur Szenarioplanung Aufnahme Bankenkommunikation

- Temporäre Erhöhung der Betriebsmittellinie -> Verhandlung Banken (Haftungsfreistellung bis 80 % durch die KfW)

- Beantragung Betriebsmittelkredite -> KfW-Programme mit Haftungsfreistellung durch die KfW

- Tilgungsaussetzung Darlehn -> siehe bereits oben

  • Sonstige Finanzierungen:

- Finanzierung durch Banken der Bundesländer (z.B. NBank) oder durch Kommunen -> Prüfung möglicher Unterstützungsprogramme

- Darlehnsfinanzierungen Dritte

- Kunden- oder Lieferantenfinanzierungen -> siehe bereits oben

  • Zuschüsse -> Prüfung, ob Zuschüsse von Dritter Seite in Betracht kommt

d) Sicherheiten und weitere Aspekte

  • Prüfung inwieweit Sicherheiten aus dem privaten oder betrieblichen Bereich zur Verfügung gestellt werden sollen oder können
  • Prüfung, ob die Frage der Sicherheiten auch durch die KfW-Haftungsfreistellungen oder andere Bürgschaften (Landesbürgschaften, o.ä.) beantwortet werden kann
  • Prüfung bestehender Kreditverträge dahingehend, ob und wann Kündigungen durch Banken möglich sind, etc.

3. Finanzierungsplanung der Szenarien unter Berücksichtigung der Maßnahmen für 2020 nach akuter Krise zur Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit bei Normalisierung der Situation im Jahresverlauf

4. Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen

Unser Vorteil ist, dass wir in den meisten Fällen Ihre Unternehmen gut kennen und mit Ihnen gemeinsam sowohl eine Szenarioplanung aufbauen können als auch die geeigneten Maßnahmen beurteilen und gemeinsam mit Ihnen auswählen können!

Sprechen Sie uns an: Wir erarbeiten mit Ihnen sehr schnell eine geeignete Strategie und setzen diese mit Ihnen um!

3. UPDATE

In unserem Update liefern wir Ihnen weitere aktuelle Informationen in Kurzform:

Notkredite der KfW, die über die Hausbanken beantragt werden müssen, können nach aktuellen Informationen ab nächstem Montag, 23. März 2020, beantragt werden. Wie das Antragsverfahren läuft, ist aktuell noch unklar. Wir werden Sie laufend über neue Entwicklungen informieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Bearbeitung in maximal drei Wochen erfolgen soll und dann die finanziellen Mittel bereitgestellt werden können.

Zur Vermeidung von Liquiditätsabflüssen kann auch die Aussetzung der Tilgungen bei bestehenden Darlehn in Betracht kommen. Nach unseren Informationen wollen dies die meisten Banken schnell und unbürokratisch temporär bewilligen. Wenn wir Sie dabei unterstützen sollen, sprechen Sie uns an!

Das Bundeministerium der Justiz und Verbraucherschutz bereitet im Zusammenhang mit der Corona-Krise eine Änderung der Regelungen zur Insolvenzantragspflicht vor: die 3-Wochen-Frist zur Anmeldung einer Insolvenz bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit soll bis 30. September 2020 ausgesetzt werden, wenn die Notlage Folge der Corona-Krise ist und durch Notkredite und weitere Maßnahmen Aussicht auf Sanierung besteht.

5. IHRE ANSPRECHPARTNER

Stefan Gemmeke, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dr. Christoph Lüders, lic. oec. HSG, LL.M. Certified Valuation Analyst (NACVA /EACVA)

Hinrich Renken, Abteilungsleiter Controlling

Dr. Benjamin Lüders, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht