Gründung
Gründung & Expansion

Keine Zukunftsvision, sondern bald schon Realität!

Die neue EU-Digitalisierungsrichtlinie macht`s möglich: Ab dem 1. August 2022 ist die Online-Gründung einer GmbH oder die bei Start-ups sehr beliebte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kein Problem mehr!

Ob im Büro oder ganz bequem von zu Hause aus…

Schon bald ist das Gründungs-Prozedere einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) so einfach wie nie zuvor. War bisher der persönliche Gang zum Notar wegen der notwendigen Beurkundung obligatorisch, wird dieser künftig einfach mittels eines von der Bundesnotarkammer bereitgestellten, besonders gesicherten Videokommunikationssystems dazu geschaltet.

Wie läuft eine Online-Gründung ab?

  • Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen sich zunächst gegenüber dem zugeschalteten Notar identifizieren.
  • Dies geschieht mit einem elektronischen Identifikationsmittel, wie dem für deutsche Staatsangehörige gültige Personalausweis mit eID-Funktion, der prinzipiell seit 2017 ausgestellt wird.
  • Nach erfolgreicher Feststellung der Identität (dazu gehört auch ein Abgleich des jeweiligen Lichtbildes im Ausweis mit den beteiligten Personen), berät der Notar die Gründerinnen und Gründer wie gewohnt bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und prüft deren Geschäftsfähigkeit oder Vertretungsbefugnisse.
  • Abschließend erfolgt die Unterzeichnung per qualifizierter elektronischer Signatur.

Kann der Online-Notar frei gewählt werden?

Nein, zumindest nicht in Gänze. Gewählt werden kann nur ein Notar, in dessen Amtsbereich sich der künftige Gesellschaftssitz oder der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz eines Gesellschafters befindet.

Wie ist das mit der Gründung weiterer Gesellschaftsformen?

Bislang ist die Online-Gründung nur für GmbHs und die UG vorgesehen.

Sind auch weitere notarielle gesellschaftsrechtliche Dienstleistungen digital möglich?

Nein, nur solche, die direkt mit der Gesellschaftsgründung zu tun haben. Also auch keine Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen oder Ähnliches, das der Beurkundung bedarf. Ebenso wenig wie Sachgründungen.

Planen Sie eine (Online-)Gründung?

Wir beraten Sie gern hinsichtlich der für Sie optimalen Gesellschaftsform und führen die Gründung entsprechend für Sie durch. Das gilt selbstverständlich für alle Gesellschaftsformen.