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Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Kraft getreten ist. Bereits seit dem Jahr 2023 besteht die Verpflichtung, elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Ab dem 1. Januar 2025 unterliegen diese Systeme zusätzlich einer Meldepflicht gegenüber der Finanzbehörde. Ziel dieser Maßnahme ist die Erfassung der eingesetzten Kassensysteme sowie der dazugehörigen technischen Sicherheitseinrichtungen. Die Übermittlung der erforderlichen Daten erfolgt über das Programm Mein ELSTER oder die ERiC-Schnittstelle.

Erforderliche Angaben

Innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Leasingbeginn, Außerbetriebnahme oder Leasingende eines Kassensystems sind die nachfolgenden Informationen an das zuständige Finanzamt zu übermitteln:

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme (z. B. Veräußerung, technischer Defekt, Verlust durch Brand oder Diebstahl, Nutzung an einem anderen Betriebsstandort)

Bitte beachten Sie, dass gemietete oder geleaste Kassensysteme den angeschafften Systemen gleichgestellt sind. Zudem sind alle Kassensysteme einer Betriebsstätte gesammelt in einer einheitlichen Meldung zu übermitteln.

Übergangsregelung

Die Finanzverwaltung gewährt eine Übergangsfrist: Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, sind bis spätestens zum 31. Juli 2025 zu melden. Für alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften oder außer Betrieb genommenen Systeme gilt eine Meldefrist von einem Monat.

Wir empfehlen Ihnen, zeitnah eine Übersicht über alle in Ihrem Unternehmen eingesetzten Kassensysteme zu erstellen und die erforderlichen Daten zusammenzustellen. Dadurch können Sie die Meldungen jederzeit fristgerecht und reibungslos durchführen.

Gerne können wir die Übermittlung der meldepflichtigen Kassensysteme für Ihr Unternehmen übernehmen. In diesem Fall bitten wir um zeitnahe Kontaktaufnahme, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.