Steuern

Eigentümer aufgepasst!

„Jetzt handeln!“, lautet die Devise, denn die neue Grundsteuer ist zwar erst in ein paar Jahren fällig, doch schon zum Stichtag 1. Januar 2022 müssen jedes Haus und jedes Grundstück neu bewertet werden.

Das bedeutet für alle Haus- und Grundbesitzer viel Arbeit. Die erforderlichen Daten müssen zusammengetragen und zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 im Rahmen einer Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Andernfalls drohen Verspätungszuschläge!

Wir haben alles Wichtige für Sie zusammengefasst.

Hintergrund

2018 hat das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Besteuerungssystem von Grundstücken und Gebäuden für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Reform der Grundsteuer für eine gerechtere Besteuerung verpflichtet. Diese Reform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Bund hat dafür ein zentrales Modell vorgelegt, den Ländern aber die Möglichkeit gelassen, eigene Modelle zu entwickeln.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Immobilieneigentümer – Unternehmen ebenso wie Privatpersonen.

Was ist neu?

Neu ist, dass der Wert des Grundstücks anders ermittelt wird. Anstatt des bislang geltenden Einheitswerts werden für die Berechnung der Grundsteuer künftig andere Parameter zugrunde gelegt wie beispielsweise der Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete.

Welches Modell gilt in Niedersachsen?

Niedersachsen weicht vom verkehrswertorientierten Bundesmodell ab und setzt das sogenannte „Flächen-Lage-Modell“ um. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt jedoch auch in Niedersachsen das Bundesmodell.

Worin unterscheidet sich das Flächen-Lage-Modell vom Bundesmodell?

  • Laut Niedersächsischem Finanzministerium ist dieses Modell leichter umsetzbar, weniger streitanfällig und bürgerfreundlicher als das verkehrswertorientierte Gesetz des Bundes. Das Flächen-Lage-Modell soll automatische Wertsteigerungen und somit eine schleichende Steuererhöhung vermeiden.
  • Vor allem die Lage des Grundstücks spielt hierbei eine große Rolle.
  • Entscheidender Faktor zur Berechnung der Steuer ist der Bodenrichtwert des Grundstücks, der mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen wird. Dadurch kann das Finanzamt die Lage des Grundstücks (bessere Lage, weniger gute Lage) in ein Verhältnis zum jeweiligen Nutzungsangebot der Gemeinde setzen, messbar machen und in ein Bewertungssystem einordnen (sogenannte Lage-Faktoren).
  • Das Alter oder der Zustand des Gebäudes spielen für die Bewertung keine Rolle.

Muss ich jetzt jedes Jahr die Grundsteuer neu bemessen lassen?

Nein. Das Flächen-Lage-Modell hat den Vorteil, dass Immobilieneigentümer in der Regel nur eine einzige Erklärung zur Hauptfeststellung abgeben müssen. Zum Vergleich: Das Bundesmodell benötigt alle 7 Jahre weitere Hauptfeststellungen.

Welche Angaben sind in Niedersachsen erforderlich?

Die Erklärung besteht aus nur wenigen Angaben zur Flächengröße und der Nutzung:

  • Grundbuchdaten
  • Art der Nutzung
  • Aktenzeichen des Einheitswerts
  • Wohnfläche
  • Grundstücksfläche

Den ebenfalls erforderlichen Bodenrichtwert berechnet die Finanzverwaltung selbst.

Zur Ermittlung und besseren Nachvollziehbarkeit der Lage-Faktoren wird im Internet kostenlos ein „Grundsteuer-Viewer“ zur Verfügung gestellt, auf dem in Kartendarstellung die maßgeblichen Flächen und Faktoren aufgeführt sind.

Muss ich jetzt automatisch mehr Grundsteuern bezahlen?

Das Aufkommen aus der Grundsteuer soll insgesamt gleichbleiben (Aufkommensneutralität). Allerdings kann es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen, sowohl nach oben, z. B. in besonders guten, zentralen Lagen, als auch nach unten, wenn sich die Immobilie in einer Randlage befindet.

Wann und wie muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2022 via ELSTER.

Unser Tipp:

Auch wenn das niedersächsische Modell die einzureichenden Daten reduziert, sollten Sie die Zeit für deren Beschaffung nicht unterschätzen! Gerade für Unternehmen mit umfangreichem Grundbesitz und Immobilienbestand kann das sehr aufwendig sein.

Vermeiden Sie unnötige Sanktionen! Das Steuer-Expertenteam von LW.P Lüders Warneboldt unterstützt Sie gern bei der Ausfertigung Ihrer Grundsteuererklärung.