Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) mit DATEV Personaldaten abrufen
Wissen Sie eigentlich, dass Sie in DATEV Unternehmen Online bequem und komfortabel für Ihre Arbeitnehmenden zeitnah und eigenständig den sogenannten „eAU-Abruf (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)“ vornehmen können?
Wir zeigen Ihnen, wie es geht!
Zum schnellen Einstieg senden wir Ihnen einen Link (Dauer ca. 4 Minuten); seien Sie neugierig - es LOHNT sich.
Kurz nochmal zum Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgebende verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) ihrer Mitarbeitenden elektronisch von den gesetzlichen Krankenkassen anzufordern. Die Beschreibung des Verfahrens sieht den Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nur im Pull-Prinzip vor: D. h. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird von den Krankenkassen nicht automatisch übertragen, sondern muss für jeden Krankheitszeitraum aktiv abgerufen werden.
Der Abruf der eAU ist für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden sowie kurzfristig oder geringfügig entlohnt Beschäftigten (inkl. Rentenbezieher, Werkstudenten und Werkstudentinnen) möglich bei:
Krankheit, stationärem Krankenhausaufenthalt, Arbeitsunfällen, Betriebskrankheiten. Ausgenommen vom digitalen Verfahren sind Arbeitsausfälle aufgrund von Reha- oder Kuraufenthalten, der Beaufsichtigung erkrankter Kinder sowie Krankheiten privat versicherter Personen. Hier erhalten Sie weiterhin das Attest in Papierform.
Der Abruf und die Anzeige der eAU ist über DATEV Personaldaten möglich (ein Tool aus DATEV Unternehmen Online, welches Sie kostenfrei nutzen können).
Was müssen Sie tun?
eAU von der Krankenkasse über "DATEV Unternehmen Online; Personaldaten" abfragen
Voraussetzung: Sie nutzen bereits DATEV Unternehmen Online.
Stammdatenänderungen (z. B. ein Krankenkassenwechsel) müssen vor der eAU-Abfrage in das DATEV-Rechenzentrum gesendet werden. Erst nach der Verarbeitung der Daten im DATEV Rechenzentrum ist in DATEV Personaldaten eine korrekte eAU-Abfrage möglich. Sobald wir die Information von Ihnen erhalten haben, müssen Sie nichts weiter tun, das machen wir für Sie.
Das müssen Sie tun:
- Unternehmen und Mitarbeiter in DATEV Personaldaten (über DATEV Unternehmen online) öffnen
- Im geöffneten Mitarbeitenden im Bereich Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Schaltfläche Attest abfragen/anzeigen klicken.
Hinweis: Neu angelegte Mitarbeiter müssen zuerst mit dem Lohnabrechnungsprogramm synchronisiert werden. Hier müssen Sie nichts tun, das machen wir für Sie.
- Feld Krank von: Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfassen.
- Wenn bekannt im Feld voraussichtlich bis (optional) das Ende-Datum des Attests erfassen.
- Um die eAU von der Krankenkasse abzurufen, Schaltfläche Attest anfordern klicken.
Die von der Krankenkasse rückgemeldete eAU wird automatisch in DATEV Personaldaten übernommen. Wenn die eAU vorliegt, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis in der Mitarbeiterübersicht im Bereich Hinweise. Beachten Sie, dass die Rückmeldung zur eAU durch die Krankenkasse einige Tage dauern kann.
Hinweis: Die durch DATEV Personaldaten angeforderte eAU steht dem Lohnabrechnungsprogramm über das Rückmeldeverfahren zur Verfügung. Dies bedeutet, dass z. B. der Antrag auf Erstattung nach dem sogenannten "U1 Verfahren" zeitnah durch uns gestellt werden kann.
- eAU für neu angelegte Mitarbeiter abrufen
Die Daten von neu angelegten Mitarbeitern müssen zuerst mit dem Lohnabrechnungsprogramm synchronisiert werden. Hier müssen Sie nichts tun, das machen wir für Sie.
Dies ist ein kleiner Ausschnitt, welche Möglichkeiten Ihnen in DATEV Unternehmen Online zur Verfügung stehen. Für alles Weitere sind wir gern persönlich für Sie da.
Ihr LW.P Team Lohn