Eine unsichere Zukunft
Zum Ende des vergangenen Jahres haben die Partner des Rahmenvertrages „stationär“ gemäß § 75 SGB XI die Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen darüber informiert, dass spätestens ab dem 1. Januar 2019 die Mindestmenge an Personal im Bereich Betreuung und Pflege anhand eines Personalschlüssels zu ermitteln ist.