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29.05.2026 Health Care

NuWGBauVO Novelle 2026: Anpassungen der baulichen Anforderungen und Übergangsregelungen

Mit der am 13. März 2026 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Änderung der Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen (NuWGBauVO) sind neue Regelungen in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist es, bestehende Vorgaben zu präzisieren und Übergangsregelungen für Bestandsimmobilien zu konkretisieren.

Präzisierungen bestehender Anforderungen

Die Änderungen betreffen vor allem § 3, der die baulichen Mindestanforderungen regelt. Die Anpassungen dienen der Klarstellung bislang offener Punkte. Beispielsweise wurde festgelegt,

  • dass in jeder Einrichtung mindestens ein Abstellraum vorhanden sein muss und
  • dass die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Raums für Verstorbene entfällt, wenn ausschließlich Einzelwohneinheiten vorhanden sind.

Diese Präzisierungen sollen die Anwendung der Vorschriften im Betrieb unterstützen und bestehende Unklarheiten reduzieren.

Übergangsregelungen für Bestandsimmobilien

Den Schwerpunkt der Novelle bilden die neu gefassten Übergangsregelungen in § 12. Für Einrichtungen, die vor dem 1. Oktober 2022 genehmigt oder in Betrieb genommen wurden, gelten künftig erleichterte Anforderungen:

  • Die Übergangsfrist zur Anpassung wurde bis zum 1. Januar 2033 verlängert,
  • eine weitere Verlängerung um bis zu drei Jahre ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich,
  • in bestimmten Fällen wurden Anpassungspflichten (z. B. Mindestgröße der Zimmer, Doppelzimmerquote oder Zugang zum Sanitärbereich) abgesenkt oder aufgehoben, sofern bestehende Standards als weiterhin ausreichend angesehen werden.

Damit wird eine schrittweise Anpassung an die geänderten Vorschriften ermöglicht.

Bestandsschutz und bisherige Befreiungen

Bereits erteilte Befreiungen und Abweichungen bleiben über die Übergangsfristen hinaus gültig. Bestandsimmobilien können weiterhin unter den ursprünglich genehmigten Bedingungen betrieben werden, soweit keine besonderen Anpassungspflichten bestehen. Das betrifft vor allem Einrichtungen im Bereich Pflege, betreutes Wohnen und Behindertenhilfe.

Auswirkungen auf den Markt

Die Neuregelungen führen zu einer Entlastung und ermöglichen längere Planungszeiträume für Modernisierungen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ergibt sich eine stabilere Ausgangsgrundlage für Investitionsentscheidungen.

Fazit

Die Novelle der NuWGBauVO 2026 stellt eine Anpassung bestehender Vorschriften dar. Sie präzisiert einzelne Anforderungen, verlängert Übergangsfristen und bestätigt den Fortbestand bereits genehmigter Abweichungen. Insgesamt schafft sie damit mehr Rechtssicherheit für Einrichtungen und Immobilien, die unter das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen fallen.

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