Wirtschaftlich denken und handeln
Wir beraten und vertreten Unternehmen und deren Inhaberinnen und Inhaber sowie deren Geschäftsführung und Vorstände in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.
Wir streiten nachdrücklich und mit Engagement für Ihre Interessen, handeln wirtschaftlich und gestalten mit Erfahrung und Fantasie. Dabei wollen wir Probleme möglichst frühzeitig erkennen, um passgenaue Lösungen anbieten zu können.
Wir finden für Sie heraus, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen und welche davon wirtschaftlich sinnvoll sind. In sämtlichen aufgeführten Schwerpunktbereichen verfügen wir über herausragende Kompetenzen und einen langjährigen Erfahrungsschatz.
Engagiert streiten
Wenn sich im Verhandlungswege Ihre Position nicht durchsetzen lässt, scheuen wir nicht die gerichtliche Auseinandersetzung. Die vielen Jahre erfolgreiche Tätigkeit sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Vertretung sind unsere Empfehlung. Insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie im Insolvenzrecht vertrauen unsere Mandantinnen und Mandanten auf unseren großen Sachverstand.
Unsere Schwerpunkte
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung der Unternehmen. Dieses nicht nur im Rahmen gerichtlicher Verfahren, sondern insbesondere auch in der Beratung zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Weiter hat das Arbeitsrecht einen besonderen Stellenwert im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Unternehmen, dem Verkauf, der Umwandlung oder der sonstigen Maßnahmen, welche die Einbindung von Arbeitnehmern durch das Unternehmen erfordert.
Dieses ist selbstverständlicher Bestandteil unserer Beratungskompetenz.
Betriebsänderungen und Unternehmensübertragungen sind also wichtige Punkte unserer Beratung.
Wir sind Fachleute
- in der Erstellung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen und deren Überwachung (auch im Rahmen digitaler Vertragsverwaltung),
- in der Verhandlung über die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
- im Bereich der Einbindung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretungen im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen,
- in der Vertretung im Rahmen arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.
Einen Bauprozess zu führen, ist in der Regel eine langwierige Angelegenheit, welche viel Zeit und viel Geld kostet. Es ist deshalb besser, im Vorfeld Probleme zu verhindern bzw. rechtzeitig zu erkennen. Natürlich muss man auch streiten können.
Viele Jahre Tätigkeiten in diesem Bereich schaffen nicht nur Erfahrung, sondern auch entsprechende technische Kenntnisse, welche unerlässlich sind für eine sachgerechte Beratung und Vertretung in baurechtlichen Angelegenheiten.
Das heißt
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wir beraten Sie im Vorfeld eines geplanten Bauvorhabens, während der gesamten Bauphase bis hin zur Abnahme,
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wir prüfen und erstellen Bau- und Architektenverträge,
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wir dokumentieren den Bauablauf, soweit dieses rechtlich von Bedeutung ist,
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wir stehen als Ansprechpartner bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen zur Verfügung,
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wir vertreten Ihre Interessen, auch vor Gericht.
Für Architektinnen und Architekten geht es häufig um den Abschluss eines auf das jeweilige Bauvorhaben zugeschnittenen Architektenvertrages, nicht selten auch um die Durchsetzung von Honoraransprüchen und die Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Letzteres liegt häufig in den Händen eines Haftpflichtversicherers, aber gerade die Abfassung eines individuellen Architektenvertrages verhindert häufig viele der sich im Laufe der Abwicklung des Bauvorhabens ergebenden Probleme und auch diese Schadenersatzansprüche.
Für Unternehmen ist es unumgänglich, mit dem Thema Datenschutz vertraut zu sein. Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die damit zusammenhängende Vermeidung von Haftungsrisiken stehen dabei an erster Stelle. Der Schutz personenbezogener Daten betrifft darüber hinaus aber nahezu alle Bereiche eines Unternehmens. Genau hier liegt unser Schwerpunkt: in der Beratung von Unternehmen zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Wir gestalten Prozesse datenschutzkonform und entwickeln gleichzeitig für den Geschäftsalltag praktikable Lösungen.
Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung sowie die kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes unserer Mandantinnen und Mandanten sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Beratungskompetenz.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Erstellung von Datenschutzkonzepten
- Beschäftigtendatenschutz
- Datenschutzerklärungen für Homepages, Apps, Social-Media-Auftritte und Newsletter
- Mobile Device Management (Bring Your Own Device)
- Pflichtangaben (Impressum) für Webseiten
- Erstellung von rechtlichen Stellungnahmen und Gutachten
- Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen bei Datenschutzverstößen
- Schulungen zum Thema Datenschutz
Die gemeinsame Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation im Hinblick auf die Übertragung von Vermögen im Erbfall ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Beratungsangebotes. Dabei ist die Frage zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, statt zu vererben zu Lebzeiten bereits Vermögen - ganz oder teilweise - zu übertragen.
Die Strukturierung des Erbfalles oder einer solchen Schenkung bis hin zum Entwurf und Beurkundung eines Testamentes durch unsere Notare soll helfen, steuerlich optimal zu vererben, aber auch Streit unter den Erbinnen und Erben zu vermeiden.
Insbesondere, wenn es um die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen geht, spielt dabei nicht nur das Erbrecht, sondern insbesondere auch das Gesellschaftsrecht und häufig umso mehr das Steuerrecht eine Rolle.
Unser Schwerpunkt liegt
- in der vorausschauenden erbrechtlichen Beratung,
- in der Strukturierung von letztwilligen Verfügungen (und deren notarielle Umsetzung),
- der vorausschauenden steuerlichen Berechnung,
- der Schaffung von Lösungen, um unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden bzw. steuerliche Belastungen zu reduzieren.
Auch bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Ihre Interessen.
Die Familienstiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dieses gilt insbesondere dann, wenn es gilt, Vermögen für die Zukunft zusammenzuhalten und zu verhindern, dass in unterschiedlichen Erbfolgen unterschiedliche Stämme ihre Interessen versuchen durchzusetzen.
Dem Stiftungsgeschäft (zu Lebzeiten oder im Todesfall) sowie der Stiftungssatzung kommen besondere Bedeutungen zu. Hier ist Lebens- und Berufserfahrung gefragt.
Steuerliche Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Gesellschaftssteuerrecht
Alle Maßnahmen im Gesellschaftsrecht haben eine Verbindung zum Steuerrecht. Die steuerrechtliche Expertise ist deshalb unerlässlich, um im Gesellschaftsrecht vollständig und richtig beraten zu können.
Dieses gilt sowohl für
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Umstrukturierungen, z. B. in Form von Umwandlung oder Verschmelzung;
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Abschluss von Pachtverträgen oder Betriebsüberlassungsverträgen
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Betriebsaufspaltung;
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Kauf und Verkauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen;
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Optimierung der Gesellschaftsform unter steuerlichen Gesichtspunkten.
Wir begleiten Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten und sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen handelsrechtlichen Fragen, z. B.
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bei der rechtlichen Konzeptionierung von Vertriebsorganisationen;
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der Schaffung oder Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
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dem Entwurf nationaler oder internationaler vertraglicher Vereinbarungen;
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der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Im Gesellschaftsrecht sind wir Ansprechpartner für
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die Prüfung einer optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen;
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die Erstellung, Überprüfung oder Anpassung Ihrer Gesellschaftsverträge, Geschäftsführer-/Dienstverträge, Unternehmensverträge, Kooperationsverträge.
Wir schaffen Sicherheit in Ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur.
Immobilien und Steuer ist ein weites und interessantes und insbesondere für die Eigentümerin oder den Eigentümer einer Immobilie oft hinsichtlich der Möglichkeiten der Gestaltung unbekanntes Thema.
Wir schaffen optimale steuerliche Rahmenbedingungen für Immobilienengagements, sei es im Rahmen eines Kaufes oder Verkaufes oder auch bei der Schaffung zusätzlichen Potentials für Abschreibungen von Immobilien im Privatvermögen.
Dazu gehören
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die Prüfung der steuerlichen Ausgangssituation,
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die Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen z. B. bei der Nutzung von AfA-Volumen oder dem Abzug privater Verbindlichkeiten als Betriebsausgaben;
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die Gegenüberstellung der Ist-Situation mit der Situation nach Optimierung,
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der Entwurf und der Abschluss von Verträgen z. B. bei einem steuerlichen „step up“.
Wir sind keine Insolvenzverwaltung, vertreten jedoch im Rahmen von Insolvenzverfahren Beteiligte, um deren Rechte durchzusetzen. Dieses gilt insbesondere aufgrund von Anfechtungstatbeständen durch den Insolvenzverwalter in Anspruch genommene Gesellschafter, Geschäftsführer aber auch Lieferanten und Abnehmer.
Unsere Themen sind
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die Prüfung Ihrer Ansprüche,
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die Verhandlung mit der Insolvenzverwaltung,
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die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen bzw. die Abwehr unbegründeter Forderungen.
Wir beraten Sie zu allen internationalen wirtschaftsrechtlichen Themen Ihres Unternehmens sowohl in türkischer als auch deutscher Sprache.
Wir helfen Ihnen insbesondere im Rahmen des Warenverkehrs mit der Türkei
- bei der Rückabwicklung von Warenkäufen,
- der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen,
- bei allen Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer innerhalb deutsch-türkischer Geschäftsbeziehungen und
- bei der zollrechtlichen Abwicklung von Warenverkehrsvorgängen.
sowie im Rahmen von Expansionsvorhaben
- bei der Existenzgründung für türkische Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland sowie
- bei steuerlichen Fragen, insbesondere steuerlich günstigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir bieten Ihnen außerdem
- maßgeschneiderte vertriebsrechtliche Vertragsgestaltungen und Exklusivitätsvereinbarungen,
- Nachverhandlungen strittiger Punkte mit Ihrer Vertragspartei und
- wertvolle Informationen zu den Zollbestimmungen in der Türkei und in Deutschland.
Wir unterstützen Sie im Rahmen Ihres Forderungsmanagements dabei,
- Ihre Forderung gegen Ihre Schuldnerin oder Ihren Schuldner in Deutschland zu vollstrecken und
- in diesem Zusammenhang vertreten wir Sie auch in einem Mahn- und Klageverfahren.
Hier erfahren Sie mehr: https://turkishdesk.lueders-warneboldt.de/
Informationstechnologien haben im Rahmen der Digitalisierung heute nahezu in alle Unternehmen Einzug gehalten oder stellen den wesentlichen Gegenstand der Unternehmenstätigkeit in einem dynamisch wachsenden Wirtschaftszweig dar.
Insbesondere IT-Projekte zur Einführung z. B. eines neuen Warenwirtschafts-, ERP-, CRM- oder Kassen-Systems sind von erheblicher Bedeutung für Unternehmen. Sie bilden einen wesentlichen Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg in einem sich fortlaufend digitalisierenden Wirtschaftsumfeld. Die Grundvoraussetzung für den Erfolg solcher IT-Projekte: eine sorgsame Planung und Vorbereitung der beteiligten Projektparteien. Eine rechtliche Begleitung ist dabei unerlässlich.
Unser Beratungsangebot:
- rechtliche Begleitung von Auftraggebenden und Auftragnehmenden in der Ausschreibungsphase von IT-Projekten
- Führung/Begleitung von Vertragsverhandlungen bei IT-Projekten (Einführung von IT-Systemen, Software, Hardware, Erbringung von IT-Dienstleistungen)
- Ausgestaltung von IT-Verträgen: Rahmenverträge/Projektverträge zur Einführung von IT-Systemen (ERP- und Warenwirtschaftssysteme, BI-Systeme, CRM-Systeme), IT-Dienstleistungs-/Beratungsverträge, Verträge zur Hardwarebeschaffung und Softwareerstellung, Softwareanpassungs- und Implementierungsverträge etc.
- rechtliche Beratung bei der Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften
- Überprüfung und Anpassung von durch die Vertragspartei gestellten IT-Verträgen auf Seiten des Auftraggebenden oder des Auftragnehmenden
- rechtliche Ausgestaltung von Projektkooperationen und Subunternehmerbeauftragungen
- Schulung der Projektleitung und Projektmitarbeitenden hinsichtlich der Umsetzung/Einhaltung der Projektverträge sowie im Vertragsmanagement
- Beratung zu Datenschutzthemen sowie Erstellung/Anpassung der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (Vereinbarungen über Auftragsdatenverarbeitungen, Intercompany-Verträge zum internen Datentransfer, gemeinsame Verantwortlichkeiten etc.)
Niemand zahlt gerne mehr Steuern als er muss. Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und bietet viele Schlupflöcher. Die Übergänge zwischen dem gerade noch Erlaubten und dem klar illegalen Steuersparen sind fließend. Manche trifft die Steuerfahndung wie der Blitz aus heiterem Himmel, andere lassen es darauf ankommen.
Warum auch immer Sie ins Visier der Ermittler geraten – mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite verbessern Sie Ihre Chancen erheblich. Im Idealfall verfügt dieser nicht nur über praktische strafprozessuale Erfahrung, sondern überblickt auch das Steuerrecht und die wirtschaftlichen Zusammenhänge in allen Facetten. So kommen Sie schnellstmöglich zu optimalen Ergebnissen – sei es die Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung oder zumindest eine möglichst milde Strafe sowie faire Bedingungen für die Abzahlung der Steuerschuld.
Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren und vertreten Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen gegenüber den Steuerbehörden.
Über die rechtliche Dimension Ihres Falles hinaus berücksichtigen wir ganz besonders auch die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Sinne einer für Sie auch wirtschaftlich optimalen Lösung.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei
- Steuerhinterziehung
- Steuerfahndung / Hausdurchsuchung
- Steuernachzahlung
- Selbstanzeige
- Betriebsprüfung
- Steuerberaterhaftung
Mehr erfahren: http://steuerstrafrecht.lueders-warneboldt.de/
Die Übertragung von Unternehmen und Vermögen zu Lebzeiten stellt in der Regel eine besondere Herausforderung an die Beteiligten und auch die Beraterinnen und Berater dar. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung aus der Begleitung einer Vielzahl von Übertragungen mittelständischer Unternehmen, aber auch größerer und großer Immobilienvermögen.
Hier gilt es, vor der Beantwortung von rechtlichen und steuerlichen Fragen, die Interessen der Beteiligten zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die sowohl die Interessen der Abgebenden als auch der Übernehmenden berücksichtigen.
Ein solcher, sich teilweise über mehrere Jahre hinziehender Prozess, verlangt wirtschaftliches Verständnis und menschliches Einfühlungsvermögen.
Wir unterstützen und beraten Sie bei
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der Analyse der Ausgangssituation,
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der Definition der Interessen von Abgebenden und Übernehmenden,
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der Schaffung einer – auch steuerlich – optimalen Abwicklung der Übertragung,
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der möglicherweise erforderlichen Finanzierung,
- dem Abschluss des Vertrages, einschließlich notarieller Beurkundung.
Mehr erfahren: Unternehmensnachfolge & Vermögensübertragung
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