Zum Inhalt
LW·P Lüders Warneboldt

Stiftung gründen und nachhaltig Vermögen weitergeben

Haus Icon LW·P · Stiftung gründen und nachhaltig Vermögen weitergeben

Umfassend informiert mit LW·P Lüders Warneboldt

Immer mehr Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Privatpersonen erkennen die Vorteile, die eine gemeinnützige Organisation bietet. Diese ermöglichen es, Vermögen gezielt und nachhaltig zu sichern und gleichzeitig gemeinnützige Projekte zu unterstützen. Ob zur langfristigen Sicherung von Unternehmenswerten oder zur Förderung sozialer Initiativen – eine gut geplante Stiftung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten.

Bei LW·P Lüders Warneboldt helfen wir angehenden Stiftern mit umfassender Expertise bei der Gründung und Verwaltung von Stiftungen. Als Beratungsunternehmen, in dem Fachleute aus den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Betriebswirtschaft Hand in Hand zusammenarbeiten, lösen wir Ihre Herausforderungen konzentriert, zielstrebig und mit einem Blick für das Wesentliche.

Was ist eine Stiftung?

Definition: Grundlagen und rechtliche Aspekte einer Stiftung

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit Kapital ausgestattet wird, um einen spezifisch im Stiftungsplan definierten Zweck nachhaltig zu verfolgen. Dieser Plan legt fest, wie das Stiftungsvermögen verwendet wird, um die Ziele der Stiftung zu erreichen. Stifter, seien es Privatpersonen, Unternehmen oder andere Organisationen, streben damit oft an, etwas Dauerhaftes zu schaffen und ihre Ideale zu fördern. Einige Stifter verknüpfen ihren Namen mit der Stiftung, um ein persönliches Erbe zu hinterlassen.

Die Stiftungssatzung, die die Struktur und Aktivitäten der Stiftung bestimmt, erfordert die Schriftform und wenn GmbH Anteile oder Grundstücke übertragen werden sollen eine notarielle Beurkundung. In Deutschland unterliegen verschiedene Stiftungsformen speziellen gesetzlichen Vorgaben. Die Errichtung einer Stiftung ist ein anspruchsvoller Vorgang, der üblicherweise die Unterstützung von professioneller Hilfe benötigt, um die Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen zu gewährleisten.

 

Welche Stiftungsarten gibt es?

  • Gemeinnützige Stiftung: Diese Stiftungen verfolgen Zwecke, die das Gemeinwohl fördern, wie z.B. Bildung, Wissenschaft, Kultur oder soziale Projekte. Sie genießen steuerliche Vorteile gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
  • Familienstiftung: Diese Stiftungen dienen der Förderung und Unterstützung der Familie des Stifters. Sie sind häufig auf die Sicherung des Familienvermögens über Generationen hinweg ausgerichtet.
  • Unternehmensstiftung: Diese Stiftungen verfolgen wirtschaftliche Zwecke, wie z.B. die Sicherung und Förderung eines Unternehmens. Sie können dazu beitragen, die Kontinuität und Unabhängigkeit eines Unternehmens langfristig zu sichern.
  • Treuhandstiftung: Eine Sonderform der Stiftung, bei der das Vermögen nicht auf eine rechtsfähige Stiftung übertragen wird, sondern treuhänderisch von einer natürlichen oder juristischen Person verwaltet wird.

 

Die Fuggerschen Stiftungen: Ein herausragendes Beispiel für langlebiges soziales Engagement

Die neun Fuggerschen Stiftungen sind ein beeindruckendes Beispiel für erfolgreiche und nachhaltige Stiftungen. Seit dem 16. Jahrhundert bestehen sie ununterbrochen und verfolgen die vielfältigen Stiftungszwecke ihrer Gründer, darunter die Bereitstellung von Wohnraum (Fuggerei) und medizinischer Versorgung, aber auch Bildung, Seelsorge und Unterstützung Bedürftiger.

Das soziale Engagement der Familie Fugger wurde im Laufe der Jahrhunderte durch weitere Stiftungsgründungen und Zustiftungen von anderen erweitert. Bis heute ist es das Ziel der Familie, den Stifterwillen zu erfüllen und die Stiftungen in ihrem Sinne weiterzuführen. Dabei spielt das Familienseniorat als ehrenamtliches Gremium eine wichtige Rolle, während die professionelle Stiftungsverwaltung die operative Umsetzung sicherstellt.

Haben Sie Interesse, mehr zu erfahren? Dann besuchen Sie die Website der Fugger Stiftungen: Fugger Stiftungen

Stiftungsgründung: Ihre Möglichkeiten im Überblick

Gemeinnützige Stiftungen dienen der nachhaltigen Förderung des Gemeinwohls. Sie ermöglichen es Ihnen, Ihr Vermögen gezielt für gemeinnützige Zwecke einzusetzen und so einen bleibenden Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Ob Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Soziales oder Umweltschutz – die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und können individuell auf Ihre persönlichen Werte und Ziele abgestimmt werden.

Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung bietet nicht nur ideelle Erfüllung, sondern auch steuerliche Vorteile. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können steuerlich abgesetzt werden, und die Stiftung selbst ist von der Körperschaftsteuer befreit. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.

Familienstiftungen dienen der langfristigen Sicherung und Weitergabe von Familienvermögen. Sie ermöglichen es Ihnen, Ihr Vermögen vor Zersplitterung zu schützen und gleichzeitig die finanzielle Unabhängigkeit Ihrer Familie über Generationen hinweg zu gewährleisten.

Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer, die bei jedem Erbgang anfällt, entsteht bei einer Familienstiftung bei der Übertragung von Vermögen auf die Stiftung Schenkungssteuer und zusätzliche alle 30 Jahre die sogenannte Erbersatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaftssteuergesetz). Zudem können Sie durch die Gestaltung der Stiftungssatzung Einfluss darauf nehmen, wie das Vermögen verwendet wird und welche Familienmitglieder in welcher Höhe davon profitieren sollen.

Hier haben wir eine flexible Alternative zur rechtsfähigen Stiftung. Sie eignet sich besonders für Stifter, die eine schnelle und unkomplizierte Stiftungsgründung wünschen oder die ihr Vermögen einem vertrauenswürdigen Dritten zur Verwaltung anvertrauen möchten.

Die Treuhandstiftung ist allerdings keine eigenständige juristische Person. Das Stiftungsvermögen wird treuhänderisch von einer natürlichen oder juristischen Person verwaltet, die sich an die Vorgaben des Stifters hält. Diese Stiftungsform unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht und bietet somit mehr Gestaltungsspielraum.

Unternehmensstiftungen sind ein strategisches Mittel zur Stärkung der Corporate Social Responsibility (CSR) und zur Förderung des Unternehmensimages. Sie ermöglichen es Ihnen, Ihr Unternehmen langfristig mit gemeinnützigen Projekten zu verbinden und so einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Sie können verschiedene Zwecke verfolgen, wie z.B. die Förderung von Bildung und Forschung, die Unterstützung sozialer Projekte oder den Umweltschutz. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und können individuell auf Ihre Unternehmensziele abgestimmt werden. Durch die Gründung einer Unternehmensstiftung stellen Sie nicht nur Ihr gesellschaftliches Engagement unter Beweis, sondern nutzen auch steuerliche Vorteile.

Für Stifter: Vorteile der Stiftungsgründung für Ihre Vermögensnachfolge

01 –

Stiftung gründen und Steuern sparen

Stiftungen genießen in Deutschland eine privilegierte steuerliche Behandlung. Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 I Nr. 9 KStG) und unterliegen nicht der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG). Zudem können Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuerlich abgesetzt werden (§ 10b EStG). Bei Familienstiftungen kann die Schenkungssteuer durch geschickte Gestaltung minimiert werden.

02 –

Langfristig Vermögen erhalten und Werte bewahren

Eine Stiftung ermöglicht es, Vermögen über Generationen hinweg zu erhalten und vor Zersplitterung zu schützen. Durch die Festlegung des Stiftungszwecks und der Stiftungsorgane in der Satzung können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne verwendet wird.

03 –

Gesellschaftlichen Einfluss gestalten und Veränderungen bewirken

Mit einer Stiftung können Sie Ihre Werte und Überzeugungen nachhaltig in die Gesellschaft tragen. Sie haben die Möglichkeit, Projekte und Initiativen zu fördern, die Ihnen am Herzen liegen, und so einen Beitrag zu sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Fortschritten zu leisten. Ihre Stiftung kann so zu einem Instrument werden, um positive Veränderungen in der Welt zu bewirken.

Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung in Deutschland folgt einem streng regulierten Prozess, der die Erfüllung definierter Voraussetzungen und die Beachtung des bestehenden rechtlichen Rahmens voraussetzt.

Der Zweck der Stiftung muss präzise, klar und im Einklang mit dem Gemeinwohl formuliert sein. Er kann gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele beinhalten und muss dauerhaft sowie nachhaltig umsetzbar sein. Die genaue Definition des Stiftungszwecks ist kritisch, da sie die Basis für alle Aktivitäten der Stiftung bildet.

Das erforderliche Mindestkapital für die Errichtung einer Stiftung variiert je nach Bundesland und angestrebtem Stiftungszweck. In der Regel wird ein Kapital von mindestens 25.000 Euro benötigt, wobei dieser Betrag in manchen Bundesländern höher ausfallen kann. Die Finanzierung kann durch Bargeld oder Sachwerte erfolgen.

Die Stiftungssatzung ist das grundlegende Dokument einer Stiftung und definiert die Schlüsselaspekte wie den Stiftungszweck, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Stiftungsorgane (Vorstand und Stiftungsrat), die Regeln für die Vermögensverwaltung und die Verwendung der Erträge. Für ihre Rechtsgültigkeit ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Der Vorstand fungiert als exekutives Organ der Stiftung und ist für die Realisierung des Stiftungszwecks verantwortlich. Er repräsentiert die Stiftung nach außen und fällt die notwendigen Entscheidungen, um die Aufgaben der Stiftung zu erfüllen. Der Stiftungsrat übt eine Überwachungsfunktion aus und berät den Vorstand bei strategischen Entscheidungen.

Eine Stiftung erhält ihre Rechtsfähigkeit erst mit der Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde. Dazu muss ein formeller Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Die Behörde überprüft, ob die Stiftung den rechtlichen Anforderungen, insbesondere bezüglich des Stiftungszwecks und -kapitals, genügt, und erteilt bei positiver Bewertung die Anerkennungsurkunde.

Die 4 Schritte für eine erfolgreiche Stiftungsgründung

Die Gründung einer Stiftung ist ein vielschichtiger Prozess. Gehen Sie strukturiert in den Gründungsprozess und lassen Sie sich professionell begleiten.

  1. Planung und Beratung: Erfolgreiche Stiftungsgründungen beginnen mit einer sorgfältigen Planung. Dies umfasst die präzise Festlegung des Stiftungszwecks, die Auswahl der passenden Stiftungsform und die Entwicklung einer effektiven Strategie für die Aufgabenumsetzung. Die Einbindung von Experten in Stiftungsrecht, Steuerrecht und Vermögensverwaltung ist essentiell, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
  2. Erstellung der Satzung: Die Stiftungssatzung, das fundamentale Rechtsdokument jeder Stiftung, muss mit äußerster Genauigkeit formuliert werden. Sie definiert den Stiftungszweck, regelt die Struktur und die Verantwortlichkeiten der Stiftungsorgane und legt detailliert die Richtlinien für die Vermögensverwaltung und die Mittelverwendung fest. Klarheit und Präzision in der Satzungsgestaltung sind für die Effektivität und Langlebigkeit der Stiftung entscheidend.
  3. Anerkennung und Eintragung: Die Stiftungssatzung muss anschließend bei der zuständigen Stiftungsbehörde eingereicht werden. Diese überprüft die Rechtskonformität und Gemeinnützigkeit der Satzung und erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die Anerkennungsurkunde. Mit der Anerkennung wird die Stiftung rechtsfähig.
  4. Verwaltung und Kontrolle: Nach ihrer Gründung wird die Stiftung vom Vorstand verwaltet, der den Stiftungszweck umsetzt und für die korrekte Verwaltung des Vermögens sowie die zielgerichtete Mittelverwendung sorgt. Der Stiftungsrat fungiert als überwachendes Organ, berät den Vorstand strategisch und stellt die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicher, die von der staatlichen Stiftungsaufsicht kontrolliert werden.
  5. Stiftungsregister: Ab dem Jahr 2026 wird es erstmals ein Stiftungsregister geben. Dort ist die Stiftung nach der Anerkennung anzumelden.

 

 

Herausforderungen bei der Stiftungsgründung und Lösungsansätze

Die Gründung und Verwaltung einer gemeinnützigen Organisation bietet nicht nur zahlreiche Möglichkeiten, sondern konfrontiert Sie als Stifterin und Stifter auch mit spezifischen Herausforderungen. Unser erfahrenes Beratungsteam setzt sich dafür ein, diese Herausforderungen mit bewährten Lösungen zu bewältigen.

Herausforderung 1: Komplexität des Stiftungsrechts

Das Stiftungsrecht und das Gemeinnützigkeitsrecht sind äußerst komplex. Fehler in der Gründungs- oder Verwaltungsphase können signifikante rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Lösung: Unsere Rechtsexperten begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Stiftungsgründung und sorgen dafür, dass Ihre Stiftung alle rechtlichen und steuerlichen Vorgaben erfüllt. Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung der Stiftungssatzung, der Auswahl der Stiftungsorgane und der laufenden Verwaltung, um juristische Risiken zu minimieren.

Herausforderung 2: Konfliktprävention und -lösung

Interne Konflikte zwischen Stiftungsorganen oder Begünstigten können die Effektivität der Stiftungsarbeit erheblich beeinträchtigen.

Lösung: Wir unterstützen Sie bei der Etablierung einer klaren und transparenten Governance-Struktur, die Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse innerhalb der Stiftung klar regelt. Weiterhin beraten wir Sie bei der Implementierung effektiver Konfliktlösungsmechanismen, um mögliche Dispute proaktiv zu adressieren und effizient zu lösen.

Fazit: Stiftungsgründung – Ihr Vermächtnis für die Zukunft

Die Entscheidung zur Gründung einer Stiftung ist von erheblicher Bedeutung. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen nachhaltig zu sichern, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und Ihre Werte langfristig zu fördern. Mit sorgfältiger Planung und professioneller Begleitung kann Ihre Stiftung zu einem nachhaltigen Erfolg werden.

LW·P Lüders Warneboldt ist Ihr verlässlicher Partner bei der Verwirklichung Ihrer Stiftungsideen. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung in allen rechtlichen, steuerlichen und strategischen Aspekten der Stiftungsgründung und -verwaltung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Stiftungsgründung

Die Gründung einer Stiftung wirft oft viele Fragen auf. Wir haben die häufigsten Fragen unserer Mandanten zusammengestellt und beantworten sie Ihnen kompakt und verständlich.

In Deutschland kann jede natürliche oder juristische Person eine Stiftung gründen. Dies schließt Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und sogar bestehende Stiftungen mit ein.

Für die Gründung einer Stiftung ist ein klar definierter und gesetzlich zulässiger Stiftungszweck erforderlich, der gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein kann. Zusätzlich ist ein Mindestkapital notwendig, welches so bemessen sein muss, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks gewährleistet ist. Ein umfassender Stiftungsplan, der Ziele, Maßnahmen und Finanzierung der Stiftung umreißt, ist ebenso essenziell wie eine schriftliche Stiftungssatzung, die als rechtliche Grundlage dient.

Die Kosten für die Gründung einer Stiftung variieren je nach deren Komplexität und Umfang. Wesentliche Kostenfaktoren sind Notarkosten für die Beurkundung der Stiftungssatzung (soweit erforderlich), Gebühren für die staatliche Anerkennung und gegebenenfalls Honorare für Rechts- und Steuerberatung.

Eine Stiftung ist eine eigenständige juristische Person des privaten Rechts, die eigenverantwortlich handeln, Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen kann. Sie verfolgt einen festgelegten Zweck, der in ihrer Satzung definiert ist.

Der Hauptzweck einer Stiftung liegt in der Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zwecks, nicht in der Gewinnerzielung. Das Stiftungsgeschäft ist auf die nachhaltige Sicherung und Verwendung des Stiftungsvermögens zur Erreichung des Stiftungszwecks ausgerichtet.

Gemeinnützige Stiftungen profitieren von erheblichen Steuervorteilen, einschließlich Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Spenden an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich absetzbar, was sowohl für Stifter als auch für Spender vorteilhaft ist.

Stiftungszwecke sind vielfältig und müssen gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein. Sie können zum Beispiel Bereiche wie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umweltschutz, Entwicklungshilfe oder die Unterstützung Bedürftiger umfassen. Die Auswahl des Stiftungszwecks spiegelt persönliche Werte und Interessen des Stifters wider.

Ja, Sie können eine GmbH mit 12.500 Euro gründen. Das GmbH-Gesetz verlangt zwar ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, jedoch muss lediglich die Hälfte, also 12.500 Euro, vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt werden.

Ja, die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), auch bekannt als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“, ist mit einem Stammkapital von nur 1 Euro möglich. Allerdings gelten für die UG besondere Regelungen, wie die Pflicht zur Rücklagenbildung, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist.

Ihre Ansprechpartner

Oliver Warneboldt
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
Dr. Benjamin Lüders
Rechtsanwalt und Notar, Partner

Kontaktformular



    Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die
    Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.


    #höchstpersönlich
    für den
    Mittelstand
    Standort Lehrte
    Standort Hannover

    Bleiben Sie informiert:

    Abonnieren Sie hier
    unseren Newsletter!
    Jetzt zum Newsletter anmelden

    Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die AGB und Datenschutzbestimmungen.