Bleiben Sie informiert:
unseren Newsletter!
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für viele Unternehmer eine attraktive Option. Die GmbH bietet nicht nur eine Haftungsbeschränkung, die das private Vermögen der Gesellschafter schützt, sondern auch eine hohe Seriosität und Flexibilität in der Unternehmensführung. Diese Eigenschaften machen die GmbH zu einer der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Schritten Sie die Gründung einer GmbH umsetzen können und welche Vorteile diese Rechtsform bietet. Von der Festlegung des Stammkapitals über die Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis hin zur Eintragung ins Handelsregister – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre GmbH erfolgreich starten können.
Sie planen die Gründung einer GmbH? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unseren Experten!
Die GmbH ist eine Rechtsform in Deutschland für Unternehmen, die Wert auf Haftungsbeschränkung, Seriosität und Flexibilität legen. Sie bietet:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb einer GmbH sind im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Die wichtigsten Punkte umfassen:
Die GmbH hat als Rechtsform zahlreiche Vorteile, die sie für viele Unternehmer attraktiv machen. Allerdings sollten die höheren Gründungskosten und der erhöhte Verwaltungsaufwand nicht außer Acht gelassen werden.
Haftungsbeschränkung: Das Privatvermögen der Gesellschafter ist im Falle einer Insolvenz oder anderer Verbindlichkeiten geschützt.
Seriosität und Image: Die GmbH gilt als seriöse und etablierte Rechtsform, die bei Geschäftspartnern und Kunden Vertrauen schafft.
Flexibilität in der Gestaltung: Gesellschaftsvertrag und Unternehmensstruktur können individuell gestaltet werden, um den Bedürfnissen des Unternehmens gerecht zu werden.
Finanzierungsmöglichkeiten: GmbHs haben in der Regel bessere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.
Kontinuität: Die GmbH ist unabhängig von den Gesellschaftern und kann auch bei deren Ausscheiden oder Tod fortbestehen.
Steuerliche Vorteile: Unter bestimmten Umständen können sich steuerliche Vorteile ergeben, beispielsweise durch die Thesaurierung von Gewinnen in der Gesellschaft oder durch die Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten.
Gründungskosten und Formalitäten: Die Gründung einer GmbH ist mit höheren Kosten und Formalitäten verbunden als bei anderen Rechtsformen. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Handelsregistereintragung ist Pflicht.
Höherer Verwaltungsaufwand: GmbHs unterliegen strengeren Buchführungs- und Publizitätspflichten als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.
Doppelbesteuerung: Gewinne der GmbH werden zunächst auf Unternehmensebene (Körperschaftsteuer) und dann bei Ausschüttung an die Gesellschafter (Einkommensteuer) besteuert.
Strengere Regelungen: Das GmbH-Gesetz enthält detaillierte Vorschriften zur Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und anderen Aspekten des Unternehmens, die eingehalten werden müssen.
Unser spezialisiertes Beratungsunternehmen steht Ihnen gerne umfassend für alle Fragen rund um die GmbH-Gründung und -führung zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch!
Bevor Sie sich auf den Weg zur Gründung Ihrer eigenen GmbH machen, ist es wichtig, die gesetzlichen Voraussetzungen zu kennen und zu verstehen. Diese ermöglichen einen reibungslosen Gründungsprozess und einen erfolgreichen Start Ihres Unternehmens.
Das GmbH-Gesetz (GmbHG) schreibt ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vor (§ 5 GmbHG). Dieses Kapital kann in bar oder als Sacheinlage (z. B. Immobilien, Maschinen, Patente) erbracht werden. Wichtig ist, dass die Sacheinlagen einen angemessenen Wert haben und von einem Sachverständigen bewertet werden. Bei der Gründung müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden.
Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden (§ 1 GmbHG). Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die Gesellschafter bringen das notwendige Kapital ein und übernehmen Geschäftsanteile.
Jede GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer (§ 6 GmbHG). Dieser vertritt die GmbH nach außen und führt die Geschäfte. Der Geschäftsführer kann ein Gesellschafter sein, muss es aber nicht. Er ist der GmbH gegenüber zur sorgfältigen und gewissenhaften Geschäftsführung verpflichtet.
Jede GmbH muss einen Sitz in Deutschland haben (§ 4a GmbHG). Der Sitz ist der Ort, an dem die Geschäfte der GmbH geführt werden. Er muss im Gesellschaftsvertrag festgelegt und im Handelsregister eingetragen sein. Die Geschäftsadresse kann vom Sitz abweichen, muss aber in Deutschland liegen und der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Die Gründung einer GmbH erfordert eine sorgfältige Planung. Um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie aufgeführt.
1. Vorbereitung und Planung
Geschäftsidee und Businessplan: Definieren Sie Ihre Geschäftsidee präzise und erstellen Sie einen fundierten Businessplan, der Ihre Ziele, Strategien und Finanzplanung darlegt.
Beratung durch Experten: Holen Sie sich frühzeitig Rat von Experten wie Steuerberatern und Rechtsanwälten ein. Sie können Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Erfüllung aller steuerlichen und rechtlichen Anforderungen helfen.
2. Gesellschaftervertrag
Inhalt und Gestaltung: Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück Ihrer GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Unternehmensorganisation sowie wichtige Aspekte wie die Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Beschlussfassung. Achten Sie auf eine klare und rechtssichere Formulierung, um spätere Konflikte zu vermeiden.
3. Gründung beim Notar
Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Der Notar entwirft in der Regel oder prüft den vorgelegten Vertrag auf seine Rechtmäßigkeit und berät Sie zu möglichen Gestaltungsoptionen. Die Beurkundung ist Voraussetzung für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister.
4. Eröffnung eines Geschäftskontos
Wahl der Bank und Dokumente: Eröffnen Sie ein Geschäftskonto für Ihre GmbH bei einer Bank Ihrer Wahl. Für die Kontoeröffnung benötigen Sie in der Regel die unterzeichnete Handelsregisteranmeldung, den beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Ausweisdokumente der vertretungsberechtigten Personen. Eine Handelsregistereintragung ist noch nicht erforderlich.
5. Einzahlung des Stammkapitals
Nachweis und Bestätigung: Zahlen Sie das Stammkapital (mindestens 12.500 Euro) auf das Geschäftskonto der GmbH ein. Lassen Sie sich die Einzahlung von der Bank bestätigen und reichen Sie den Nachweis beim Notar ein.
5. GmbH Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister
Ablauf und Unterlagen: Nach der Einzahlung des Stammkapitals meldet der Notar die GmbH beim zuständigen Amtsgericht zum Handelsregister an. Sobald das Handelsregister die Eintragung vorgenommen hat ist die Gründung der GmbH abgeschlossen.
7. Gewerbeanmeldung
Anmeldung und Genehmigungen: Melden Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit können weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein (z. B. Handwerksrolle, Gaststättenerlaubnis).
Sie möchten Ihre GmbH gründen und suchen kompetente Unterstützung? Bei LW·P Lüders Warneboldt stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für Ihren Unternehmenserfolg legen.
Die Gründung einer GmbH ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten.
Die typischen Gründungskosten umfassen:
Notarkosten: Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben und verursacht Kosten, die sich nach dem Geschäftswert richten. In der Regel liegen die Notarkosten für eine GmbH-Gründung zwischen 300 und 800 Euro.
Handelsregistergebühren: Für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister fallen Gebühren an. Diese betragen derzeit (Stand: 2024) 200 Euro.
Beratungskosten: Die Inanspruchnahme von Steuerberatern oder Rechtsanwälten zur Unterstützung bei der Gründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein. Die Kosten hierfür können je nach Umfang der Beratung stark variieren.
Gewerbeanmeldung: Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.
Weitere mögliche Kostenpunkte sind beispielsweise die Erstellung eines Businessplans, die Eröffnung eines Geschäftskontos, die Anmeldung von Marken- oder Patentrechten oder die Erstellung von Werbematerialien.
Die Finanzierung der Gründungskosten und des laufenden Geschäftsbetriebs kann über verschiedene Wege erfolgen:
Eigenkapital: Das Eigenkapital stammt von den Gesellschaftern und wird in Form von Stammeinlagen in die GmbH eingebracht. Dies bietet den Vorteil, dass keine Zinszahlungen anfallen und die vollständige Kontrolle beim Gründer bleibt.
Fremdkapital: Bankkredite, Darlehen oder Investorenkapital. Fremdkapital kann durch Zinszahlungen und Rückzahlungsverpflichtungen belastend sein, bietet jedoch die Möglichkeit, größere Projekte zu finanzieren.
Alternative Finanzierungsformen
Beteiligungskapital: Private Investoren oder Venture Capital-Gesellschaften können Kapital gegen Unternehmensanteile bereitstellen.
Crowdfunding: Finanzierung durch viele kleine Beiträge von einer großen Anzahl von Personen, oft über spezialisierte Plattformen.
Leasing und Factoring: Alternative Finanzierungsmethoden zur Sicherstellung der Liquidität und Finanzierung von Betriebsmitteln.
Bei LW·P Lüders Warneboldt beraten wir Sie umfassend zu allen finanziellen und steuerlichen Aspekten der GmbH-Gründung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines soliden Finanzierungsplans und der Beantragung von Krediten oder Zuschüssen.
Neben der klassischen GmbH gibt es auch einige Sonderformen, die sich für bestimmte Zwecke oder Gründertypen besonders eignen können. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Sonderformen vor und erläutern ihre Besonderheiten, Vor- und Nachteile.
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine spezielle Form der GmbH, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Sie ist eine juristische Person des Privatrechts und unterliegt dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie speziellen Regelungen zur Gemeinnützigkeit.
Besonderheiten der gGmbH:
Vorteile und Anwendungsbereiche:
Beispiele: soziale Einrichtungen, Kulturbetriebe, Bildungsinitiativen.
Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus einer GmbH und einer Kommanditgesellschaft (KG) und somit eigentlich keine GmbH sondern im Kern eine KG. Dabei ist die GmbH die Komplementärin (vollhaftende Gesellschafterin) der KG. Die Kommanditisten (teilhaftende Gesellschafter) können natürliche oder juristische Personen sein können.
Besonderheiten der GmbH & Co. KG:
Vorteile und Anwendungsbereiche:
Beispiele: Familienunternehmen, mittelständische Unternehmen, Beteiligungsgesellschaften.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH, die sich insbesondere für Existenzgründer mit geringem Startkapital eignet. Sie wird oft auch als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ bezeichnet.
Unterschiede zur klassischen GmbH:
Gründungsvoraussetzungen und Vorteile:
Nachteile und Risiken:
Neben den bereits erläuterten Sonderformen existieren weitere Varianten der GmbH, die auf spezifische Bedürfnisse und Anwendungsfälle zugeschnitten sind. Sollten Sie weitergehende Fragen zu diesen speziellen GmbH-Formen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Nach der Klärung der organisatorischen Schritte rückt nun die rechtliche und steuerliche Dimension Ihrer GmbH-Gründung in den Fokus.
Die GmbH unterliegt verschiedenen Steuerarten, die bei der Gründung und im laufenden Geschäftsbetrieb zu beachten sind:
Körperschaftsteuer: Die GmbH ist als juristische Person selbst steuerpflichtig und unterliegt der Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Der aktuelle Steuersatz beträgt 15 Prozent (Stand: 2024).
Gewerbesteuer: Die GmbH ist gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Umsatzsteuer: Auf die meisten Lieferungen und Leistungen der GmbH fällt Umsatzsteuer an. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent, für bestimmte Güter und Dienstleistungen gilt ein Steuersatz von 7 Prozent.
Kapitalertragsteuer: Bei Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter fällt Kapitalertragsteuer an. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die GmbH ist zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Dies dient der Dokumentation der Geschäftsvorfälle, der Ermittlung des Jahresergebnisses und der Information von Gläubigern und Gesellschaftern. Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechen und kann entweder selbst erledigt oder an einen Steuerberater ausgelagert werden.
Die neue EU-Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht seit dem 1. August 2022 die Online-Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Das Verfahren läuft über ein gesichertes Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer, wobei der Notar die Identität der Gesellschafter elektronisch überprüft und den Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet. Diese digitale Option bietet Flexibilität und Bequemlichkeit, insbesondere für Gründer, die den Prozess von zu Hause aus durchführen möchten.
Die wichtigsten Fragen zur Online-Gründung haben wir für Sie in unserem Beitrag beantwortet. (Button zum Beitrag: https://lueders-warneboldt.de/online-gruendung-gmbh/)
Haben Sie Fragen zur Gründung einer GmbH oder zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten? Wir bei LW·P Lüders Warneboldt beraten Sie gerne umfassend und individuell. Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Gesellschaftsform und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns den Grundstein für Ihren Unternehmenserfolg legen.
Die Gründung einer GmbH wirft oft viele Fragen auf. Wir haben die häufigsten Fragen unserer Mandanten zusammengestellt und beantworten sie Ihnen kompakt und verständlich.
Die Kosten für die Gründung einer GmbH variieren je nach individuellen Umständen. Sie setzen sich zusammen aus Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Gerichtskosten für die Eintragung ins Handelsregister sowie ggf. Beratungskosten für rechtliche und steuerliche Beratung. Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie im Abschnitt „GmbH gründen: Kosten und Finanzierung“ dieses Ratgebers.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie:
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ab einem bestimmten Umsatz oder Gewinn eine GmbH zu gründen. Die Entscheidung für die Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Haftungsbeschränkung, Image, Finanzierungsmöglichkeiten und steuerlichen Aspekten. Lassen Sie sich individuell beraten, um die für Sie passende Rechtsform zu finden.
Die Dauer der GmbH-Gründung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bearbeitungszeit beim Notar und dem Handelsregister, der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen und der Komplexität des Gesellschaftsvertrags. In der Regel dauert der Gründungsprozess mehrere Wochen, kann sich jedoch unter Umständen auch verlängern. Eine GmbH in Gründung entsteht mit Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags.
Ja, die Gründung einer Ein-Personen-GmbH ist möglich. In diesem Fall ist eine einzige Person sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer.
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person eine GmbH gründen. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen hinsichtlich Alter, Nationalität oder Wohnsitz.
Für die Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter.
Ja, Sie können eine GmbH mit 12.500 Euro gründen. Das GmbH-Gesetz verlangt zwar ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, jedoch muss lediglich die Hälfte, also 12.500 Euro, vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt werden.
Ja, die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), auch bekannt als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“, ist mit einem Stammkapital von nur 1 Euro möglich. Allerdings gelten für die UG besondere Regelungen, wie die Pflicht zur Rücklagenbildung, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist.