Aktuelle Entwicklungen
In den letzten Wochen erreichen uns zunehmend besorgniserregende Meldungen zu den in der Corona-Pandemie – und darüber hinaus – massiv geplagten „prüfenden Dritten“. Vor allem Steuerberater, aber auch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer sehen sich derzeit immer häufiger mit Ermittlungsverfahren konfrontiert, in denen ihnen Subventionsbetrug im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen vorgeworfen wird.
Besonders alarmierend ist, dass viele dieser Verfahren offenbar allein auf „Kontrollmitteilungen“ der zuständigen Bewilligungsstellen – wie z. B. der NBank in Niedersachsen – basieren, ohne dass diese vorab durch die Staatsanwaltschaft auf ihren Gehalt geprüft wurden. Dabei erfordert selbst die Einleitung eines Strafverfahrens zumindest einen sogenannten „Anfangsverdacht“, also den Nachweis, dass eine Straftatbegehung zumindest möglich erscheint. Wenngleich der Verdachtsgrad gering ist, liegt es in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft, vorab zu prüfen, ob die vorliegenden Informationen diesen Verdacht rechtfertigen. Gegebenenfalls sind Vorfeldermittlungen durchzuführen.
Dass diese grundlegenden Prüfungen in einigen Fällen anscheinend unterbleiben, ist für die „prüfenden Dritten“ besonders bitter. Bereits bei der Beantragung der Coronahilfen wurden sie vor immense Herausforderungen gestellt – und stehen nun erneut im Fokus, oft zu Unrecht.
Wie wir Sie unterstützen können:
Sollten Sie – zusätzlich zu Ihrem ohnehin anspruchsvollen Tagesgeschäft – mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug konfrontiert werden, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer Expertise im Beihilfe- und Strafrecht im Kontext der Coronahilfen unterstützen wir Sie bei der Abwehr solcher Vorwürfe.
Weitere Informationen und eine detaillierte Analyse der strafrechtlichen Risiken finden Sie in unserem Beitrag: