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Corona
LW.P Lüders Warneboldt - Gebäude Hannover

Update Finanzierung

  1. Welche Änderungen haben sich bei den Soforthilfe-Programmen des Bundes und der Länder ergeben?
  2. Kann ich diese Zuschüsse noch beantragen, wie läuft das Antragsverfahren und wie schnell kann ich über das Geld verfügen?
  3. Gibt es auch zusätzliche kommunale Zuschussprogramme?
  4. Gibt es den Niedersachsen Liquiditätskredit parallel zu den Zuschussprogrammen weiterhin?
  5. Welche Änderungen oder Neuerungen bei Kreditprogrammen des Bundes gibt es?
  6. Gibt es besondere finanzielle Unterstützungen für Start-Up-Unternehmen?
  7. Wie kann mich LW.P Lüders Warneboldt in der aktuellen Situation unterstützen?
  8. Ihre Ansprechpartner

 

In unserer Sonderausgabe 05/2020 zur Corona-Krise „Finanzierung - Fragen und Antworten“ vom 26. März 2020 haben wir Ihnen neben Hinweisen zu weiteren Maßnahmen zur Liquiditätsstärkung einen ersten Überblick über Liquiditätshilfe- und Finanzierungsprogramme des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Corona-Krise gegeben.

Mit der heutigen Sonderausgabe 10/2020 zur Corona-Krise „Update Finanzierung“ möchten wir Sie über die Entwicklung in den letzten Tagen bei Fragen der Finanzierung der teilweise erheblichen Liquiditätsfolgen der Corona-Krise informieren und aktuelle Fragen zu diesem Themenkomplex beantworten.

 

1. Welche Änderungen haben sich bei den Soforthilfe-Programmen des Bundes und der Länder ergeben?

Die in unserer Sonderausgabe 05/2020 vorgestellten Zuschussprogramme des Bundes und der Länder wurden zwischenzeitlich zusammengelegt. Die Zuschüsse sind jeweils über die Förderbanken der Länder (in Niedersachsen ist dies die NBank) einheitlich zu beantragen. Für niedersächsische Unternehmen werden nachfolgend die Voraussetzungen und Konditionen dieses Zuschussprogramms zusammengefasst.

Mit dem Programm Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes können kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss wird in Höhe von maximal Euro 9.000,00 für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern, maximal Euro 15.000,00 für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, maximal Euro 20.000,00 für Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern und maximal Euro 25.000,00 für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern gewährt. Sofern bereits Zuschüsse aus dem Zuschussprogramm des Landes gewährt wurden, wird dieser Zuschuss auf die neu zugesagten Zuschüsse angerechnet. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar, jedoch bei den Zuschussempfängern zu versteuern.

 

2. Kann ich diese Zuschüsse noch beantragen, wie läuft das Antragsverfahren und wie schnell kann ich über das Geld verfügen?

Die Zuschüsse können weiterhin über die Internetseite der NBank (www.nbank.de) beantragt werden. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist inzwischen das Antragsverfahren deutlich überarbeitet und hinsichtlich der Transparenz verbessert worden. Die Antragsformulare können über eine Downloadfunktion heruntergeladen, bearbeitet und an die NBank zurückgesandt werden. Bei dem Antrag ist in relativ einfacher Form der durch die COVID-19-Pandemie entstehende zusätzliche Liquiditätsbedarf aufzuzeigen. Die Antragsbearbeitung erfolgt inzwischen vergleichsweise schnell. Erfahrungen zeigen, dass die Antragsteller zum Teil nach fünf bis zehn Tagen über das Geld verfügen können.

 

3. Gibt es auch zusätzliche kommunale Zuschussprogramme?

Einige Kommunen haben eigene Zuschussprogramme zur Förderung der regionalen Unternehmen aufgelegt. Die Stadt Hannover hat beispielsweise die Corona-Soforthilfe der Landeshauptstadt Hannover aufgelegt. Unternehmen mit Sitz in der Stadt Hannover mit maximal 250 Mitarbeitern können Zuschüsse, auch zusätzlich zu anderen Zuschussprogrammen, in einer Höhe von bis zu Euro 30.000,00 beantragen. Das Programm war vom Volumen auf Euro 10,0 Mio. beschränkt und ist bereits ausgeschöpft. Es ist jedoch mit einer Aufstockung der Mittel für dieses Programm zu rechnen. Auch andere Kommunen haben vergleichsweise Zuschussprogramme vorbereitet.

 

4. Gibt es den Niedersachsen Liquiditätskredit parallel zu den Zuschussprogrammen weiterhin?

Ja. Den Niedersachsen Liquiditätskredit in Höhe von maximal Euro 50.000,00 für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können Sie kumulativ zu eventuell erhaltenen Zuschüssen direkt bei der NBank weiterhin beantragen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Es sind keine weiteren Sicherheiten zu stellen und der Kredit kann jederzeit zurückgezahlt werden. Das Antragsverfahren ist vergleichsweise einfach aufgebaut. Bei dem Antrag ist auch hier die finanzielle Situation und der durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsbedarf aufzuzeigen.

 

5. Welche Änderungen oder Neuerungen bei Kreditprogrammen des Bundes gibt es?

Bei dem KfW-Unternehmerkredit (Bund) können kleinen und mittleren Unternehmen sowie auch größeren Unternehmen durch die finanzierenden Hausbanken Betriebsmittelkredite bereitgestellt werden, bei denen die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Haftungsfreistellung in Höhe von 90 % (bei größeren Unternehmen 80 %) übernimmt. Bei Krediten bis Euro 3,0 Mio. erfolgt zur Beschleunigung des Antragsverfahrens keine eigene Risikoprüfung durch die KfW. Die Antragstellung erfolgt über die finanzierende Hausbank. Die Zinskonditionen werden begünstigt (1,0 % p. a. bis 2,12 % p. a.) und die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre. In den letzten Tagen wurde lediglich präzisiert, wie die Ausgestaltung der Voraussetzung einer nicht bestehenden Finanzierungsschieflage bereits zum 31. Dezember auszulegen ist. Der Antrag ist über die Hausbank zu stellen. Aufgrund der verbleibenden Risikoübernahme auch der finanzierenden Banken in Höhe von 20 % (10 % bei größeren Unternehmen) hat sich jedoch eine erhebliche Hemmung bei der schnellen Zusage dieser Kredite ergeben.

Dies wurde erkannt und es wurde vor wenigen Tagen der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand neu aufgelegt. Unternehmen mit elf bis 249 Mitarbeitern, die seit 2019 am Markt sind und entweder in 2019 oder aber im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn erzielt haben, können diesen Kredit beantragen. Die KfW übernimmt das Risiko zu 100 % und es erfolgt keine Risikoprüfung durch die Hausbank. Die Höhe des Kredites ist auf drei durchschnittliche Monatsumsätze des Jahres 2019 beziehungsweise maximal Euro 500.000,00 bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten oder maximal Euro 800.000,00 bei Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten begrenzt. Die Laufzeit soll zehn Jahre bei einer Verzinsung von 3,0 % p. a. betragen.

 

6. Gibt es besondere finanzielle Unterstützungen für Start-up-Unternehmen?

Start-up-Unternehmen können die zuvor genannten Zuschüsse und Kreditprogramme genauso beantragen wie andere Unternehmen auch. Aufgrund ihrer besonderen Situation – häufig befinden sich die Unternehmen in der Entwicklungsphase und erwirtschaften noch keine signifikanten Umsätze und in der Regel Verluste – können Start-up-Unternehmer jedoch nicht auf die klassischen Bankfinanzierungen zurückgreifen. Sie sind vielmehr auf die Bereitstellung von Wagniskapital angewiesen. Aufgrund der aktuellen Situation halten sich jedoch viele Investoren zurück und notwendige Finanzierungsrunden werden verschoben oder gestoppt.

Zur Unterstützung der Finanzierung von Start-up-Unternehmen soll ein sogenannter Start-up-Booster des Bundes für Start-ups, junge Technologieunternehmen und kleine Mittelständler aufgelegt werden. Durch dieses Programm sollen zusätzliche Mittel den öffentlichen Wagniskapitalinvestoren (z. B. KfW Capital oder Europäischer Investitionsfonds) zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen dann zusammen mit Co-Investoren Finanzierungsrunden trotz der Corona-Krise ermöglichen beziehungsweise auch für ausfallende Investoren bei bestehenden Finanzierungen einspringen.

 

7. Wie kann mich LW.P Lüders Warneboldt in der aktuellen Situation unterstützen?

Wir haben bereits in einigen Fällen Unternehmen im Rahmen einer Szenarioplanung bei der Planung ihres voraussichtlichen Liquiditätsbedarfs unterstützt und auf dieser Basis geeignete Finanzierungsmaßnahmen mit den Unternehmen diskutiert und umgesetzt. Bei der Umsetzung können wir Sie neben der Auswahl der geeigneten Programme insbesondere bei der Verhandlung mit Ihren Finanzierungspartnern unterstützen.

Gerne sind wir Ihnen natürlich auch bei der Beantragung von Zuschüssen behilflich. Sprechen Sie uns an!

 

8. Ihre Ansprechpartner

Stefan Gemmeke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 

Prof. Dr. Torsten Neumann, Dipl.-Oec., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht