Zum Inhalt
LW·P Lüders Warneboldt

Steuerstrafrecht Hannover

Das Steuerstrafrecht ist ein zentraler Bereich des Steuerrechts, der sich mit der Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten beschäftigt.

Haus Icon LW·P · Steuerstrafrecht

In Deutschland ist das Steuerrecht äußerst komplex und bietet zahlreiche Regelungen, die strikt einzuhalten sind. Die Grenzen zwischen erlaubten Steuergestaltungen und illegalen Handlungen wie Steuerhinterziehung sind oft fließend.

Bei LW·P Lüders Warneboldt verstehen wir die Herausforderungen, die mit dem Steuerstrafrecht verbunden sind. Unser erfahrenes Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht sowie hochspezialisierten Beratern für Steuerstrafverfahren bietet Ihnen umfassende Unterstützung. Wir begleiten Sie durch sämtliche Stadien des Steuerstrafverfahrens und helfen Ihnen, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Unsere Kanzleien in Hannover und Lehrte setzt auf einen ganzheitlichen Ansatz, der nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Mit einem geschulten Blick für Details und fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im Steuer- und Steuerstrafrecht, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Belange des Steuerstrafrechts. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser spezialisiertes Wissen, um die bestmöglichen Ergebnisse für Ihr Unternehmen zu erzielen.

Das erwartet Sie bei LW·P Lüders Warneboldt

Bei LW·P Lüders Warneboldt erwartet Sie fachliche Expertise und ein ganzheitlicher Beratungsansatz, der Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele in den Mittelpunkt stellt. Wir setzen auf eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit auf Augenhöhe, um gemeinsam optimale Lösungen für Ihre steuerrechtlichen Herausforderungen zu finden.

  • 40 Jahre Erfahrung: Mit über 40 Jahren Erfahrung verfügen wir über ein umfassendes Know-how un.d tiefe Einblicke in die Rechtsprechung. Wir kennen die aktuellen Entwicklungen und können Ihnen so eine kompetente und zielgerichtete Beratung bieten.
  • Interdisziplinäres Team: Unser Team aus über 80 Experten aus den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung arbeitet Hand in Hand. So können wir Ihnen eine umfassende und ganzheitliche Beratung bieten, die alle Aspekte Ihrer steuerlichen Situation berücksichtigt.
  • Kundennähe und Augenhöhe: Wir verstehen uns als Ihr Partner auf Augenhöhe und begleiten Sie langfristig. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, erklären komplexe Sachverhalte verständlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigen

Unsere Leistungen im Bereich Steuerrecht & Steuerstrafverfahren

Im Bereich des Steuerrechts und der Steuerstrafverfahren bieten wir Ihnen bei LW·P Lüders Warneboldt umfassende und spezialisierte Beratung. Wir unterstützen Sie sowohl bei der präventiven Gestaltung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten als auch bei der Bewältigung akuter steuerstrafrechtlicher Herausforderungen. Unser Ziel ist es, Ihre steuerliche Sicherheit zu gewährleisten und Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Abgabenordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/

Wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum steht, drohen empfindliche Strafen nach § 370 Abgabenordnung. Wir prüfen die Vorwürfe, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und vertreten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung im Steuerstrafstreit, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Durchsuchungen durch die Steuerfahndung sind eine belastende Situation für jeden Steuerpflichtigen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu prüfen und die richtigen Schritte einzuleiten. Unser Ziel ist es, unrechtmäßig erlangte Beweise aus dem Verfahren fernzuhalten und eine übermäßige Ausforschung zu verhindern.

Eine Selbstanzeige kann dabei helfen, Straffreiheit zu erlangen. Allerdings sind die Anforderungen hoch und es gilt zahlreiche Fallstricke zu beachten. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten von Selbstanzeigen, bereiten diese sorgfältig vor und überwachen die korrekte Abwicklung. So stellen wir sicher, dass Sie die strafbefreiende Wirkung auch tatsächlich erreichen.

Wenn Sie unbeabsichtigt in ein Umsatzsteuerkarussell involviert wurden, drohen drastische Strafen wegen Steuerhinterziehung und Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Wir analysieren die Beweise, hinterfragen die Vorwürfe kritisch und entwickeln eine konsequente Verteidigungsstrategie. Mit unserer Expertise im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht kämpfen wir für Ihren Freispruch oder eine möglichst milde Strafe.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen führen Steuerstraftaten oft zu hohen Steuernachzahlungen und Zinsen. Wir vertreten Ihre Interessen auch gegenüber den Finanzbehörden, prüfen die Rechtmäßigkeit der Forderungen und verhandeln über Zahlungserleichterungen. Unser Ziel ist es, Ihre Belastung zu reduzieren und tragfähige Lösungen zu finden.

Betriebsprüfungen sind nicht nur zeitaufwändig, sondern bergen auch steuerstrafrechtliche Risiken. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prüfungsprozess, bereiten Sie optimal vor und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Prüfern. Durch geschickte Verhandlungen in der Schlussbesprechung erreichen wir für Sie häufig deutlich reduzierte Mehrforderungen.

Steuerberater haften für Fehler, die zu einer Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung führen. Wir prüfen, ob Ihr Steuerberater seine Pflichten verletzt hat und machen Schadensersatzansprüche geltend. So können Sie finanzielle Einbußen abmildern und die Verantwortung gerecht verteilen.

Wurde die Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil nicht zugelassen, ist die Nichtzulassungsbeschwerde der Weg, um doch noch in die nächste Instanz zu gelangen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, formulieren die Beschwerdebegründung und vertreten Sie vor dem Bundesfinanzhof. Mit uns haben Sie die Chance auf eine Korrektur fehlerhafter Urteile.

Im Zollstrafrecht drohen empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Wir verteidigen Sie gegen Vorwürfe des Bannbruchs, vertreten Sie gegenüber den Zollbehörden und vor den Strafgerichten. Mit unserer Erfahrung im Außenwirtschaftsrecht finden wir auch in komplexen Fällen die richtigen Lösungen.

Vorbeugen ist besser als heilen – das gilt auch im Steuerrecht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und ein Compliance-System zu etablieren, das Risiken minimiert. Durch Schulungen und regelmäßige Prüfungen stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen steuerehrlich bleibt und keine bösen Überraschungen erlebt.

FAQ - Die häufigsten Fragen zum Steuerstrafrecht und Steuerstraftaten

Eine Steuerstraftat liegt vor, wenn jemand durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden oder durch Unterlassen der Anzeige von steuerlich relevanten Tatsachen Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Die häufigste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO). Aber auch andere Taten, wie die Steuerhehlerei (§ 374 AO), können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Entscheidend ist, dass der Täter vorsätzlich handelt, also mit Wissen und Wollen eine Steuerverkürzung herbeiführt.

Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit der Einleitung eines Strafverfahrens durch die Finanzbehörde. Auslöser können Betriebsprüfungen, Anzeigen bzw. Kontrollmitteilungen oder auch Selbstanzeigen sein. Im Rahmen der geführten Ermittlungen können Durchsuchungen stattfinden und Beweise sichergestellt werden. Der Beschuldigte hat dann die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts zu den Vorwürfen zu äußern und entkräftende Beweise vorzulegen. Wenn die Staatsanwaltschaft genügend Beweise sieht, erhebt sie Anklage. Andernfalls stellt sie das Verfahren ein. Kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht, wird dort über Schuld und Strafe entschieden. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

Ein Steuerstrafverfahren kann in verschiedenen Stadien eingestellt werden. Häufig geschieht dies bereits im Ermittlungsverfahren, wenn die Finanzbehörde oder nach Abgabe die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sieht oder eine Verurteilung aufgrund milder Umstände nicht für erforderlich erachtet wird. Eine Einstellung kann aber auch nach Anklageerhebung im Zwischenverfahren oder in der Hauptverhandlung erfolgen. In bestimmten Fällen ist auch eine Einstellung gegen eine Geldauflage möglich, insbesondere wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (§ 153a Strafprozessordnung). Eine wichtige Möglichkeit zur Vermeidung von Strafe ist die Selbstanzeige nach § 371 AO. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die hinterzogenen Steuern und Zinsen nachgezahlt werden, kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Torsten Neumann
Rechtsanwalt und Notar, Partner

Kontaktformuar



    Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die
    Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.


    #höchstpersönlich
    für den
    Mittelstand
    Standort Lehrte
    Standort Hannover

    Bleiben Sie informiert:

    Abonnieren Sie hier
    unseren Newsletter!
    Jetzt zum Newsletter anmelden

    Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die AGB und Datenschutzbestimmungen.