IT-RechtM&A
Digitalisierung

Software stellt bei Unternehmenskäufen, vor allem aus der IT-Branche, meist einen wesentlichen Vermögenswert dar. Hier ist Vorsicht geboten: Ohne Prüfung der Software vor dem Erwerb kann sich das Invest schnell als rechtliches und wirtschaftliches Fiasko herausstellen!

Software unterliegt primär dem Schutz des Urheberrechts. Anders als bei Patenten und Marken gibt es für urheberrechtlich geschützte Werke kein Register, aus welchem Inhaber,  Inhalt und Umfang des Urheberrechts entnommen werden können. Wurde eine Software von mehreren Personen programmiert, kann die Feststellung wer genau Inhaber der Rechte ist, praktisch schwierig werden. Das Risiko: Prüft der Unternehmenskäufer die Inhaberschaft nicht ausreichend, kauft er die Software im Zweifel von einem Nichtberechtigten. Die Rechte an der Software erwirbt er dabei nicht, da es bei urheberrechtlich geschützten Werken keinen gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten gibt.

Achtung auch bei Software aus Open Source und von Drittanbietern

Weitere Risiken ergeben sich bei Software, die auf Open Source (OS) Code oder Software Dritter aufbaut. Verstößt die Software gegen die Lizenzbedingungen der OS-Software oder des Dritten, droht die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, die eine weitere Verwertung der Software unmöglich machen und so schnell existenzgefährdend für den Erwerber werden können.

Kaufen Sie nicht die „Katze im Sack“!

Sichern Sie Ihr Invest besser durch eine sorgfältige Legal- und IP-Due Diligence gegen unnötige Risiken ab. Wir beraten Sie hierzu gerne.