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Private Immobilien in GmbH einbringen

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Steueroptimierung & Vermögensschutz mit Lüders Warneboldt

Das Einbringen privater Immobilien in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet Immobilienbesitzern, Investoren und Unternehmensgründern erhebliche Steuervorteile und besseren Vermögensschutz. Durch diese Struktur können Sie Ihre Besteuerung optimieren und die Verwaltung Ihrer Immobilien effizienter gestalten.

Die Einbringung privater Immobilien in eine GmbH stellt eine effektive Lösung dar, um steuerliche Belastungen zu minimieren und rechtliche Vorteile zu nutzen. Lüders Warneboldt unterstützt Sie mit umfassender Expertise in Steuerberatung und Rechtsberatung, um die besten Strategien für Ihre Gründung zu entwickeln.

Was bedeutet es, eine Immobilie in eine GmbH einzubringen?

Die Einbringung einer Immobilie in eine GmbH bedeutet, dass Sie das Eigentum an Ihrer privaten Immobilie auf eine GmbH übertragen oder sofort von der GmbH beim Kauf begründen. Diese GmbH kann neu gegründet oder bereits vorhanden sein. Sie werden Gesellschafter der GmbH und erhalten Geschäftsanteile.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Gründung oder Auswahl einer GmbH: Prüfen, ob eine bestehende GmbH genutzt wird oder eine neue gegründet werden soll.
  2. Übertragung der Immobilie: Notariell beurkundeter Vertrag z. B. zur Übertragung der Immobilie gegen Geschäftsanteile oder durch Verkauf.
  3. Eintragung ins Handelsregister: Änderung der Eigentumsverhältnisse wird beim Handelsregister eingetragen.

Lüders Warneboldt begleitet Sie während des gesamten Prozesses und berät umfassend zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten.

Warum eine GmbH für Immobilien?

Die Nutzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für Immobilien bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einer Personengesellschaft, wie beispielsweise einer GbR oder OHG. Eine Immobilien-GmbH ermöglicht eine effiziente Steueroptimierung, rechtliche Vorteile und eine professionelle Verwaltung der Immobilien.

Wie funktioniert das Einbringen von Immobilien in eine GmbH?

Ihr Weg zur Immobilien-GmbH: Schritt für Schritt zum Erfolg

  1. Individuelle Beratung und strategische Planung: Gemeinsam mit Experten analysieren Sie Ihre Ziele und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für die Einbringung oder den Erwerb Ihrer Immobilie in eine GmbH.
  2. Gründung oder Nutzung einer bestehenden GmbH: Prüfen Sie, ob eine bestehende GmbH genutzt werden kann oder ob die Gründung einer neuen GmbH sinnvoll ist. Berücksichtigen Sie dabei steuerliche und rechtliche Aspekte.
  3. Erstellung des Einbringungsvertrags: Ein notariell beurkundeter Vertrag regelt die Übertragung der Immobilie auf die GmbH. Sie können z. B. wählen, ob Sie die Immobilie gegen Geschäftsanteile einbringen oder an die GmbH verkaufen möchten.
  4. Notarielle Beurkundung und Handelsregister: Der Einbringungsvertrag wird notariell beurkundet und die Eigentumsübertragung im Handelsregister eingetragen.
  5. Steuerliche Anmeldung und weitere Formalitäten: Nach der Eintragung sind verschiedene steuerliche Anmeldungen und weitere Formalitäten erforderlich, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden und die Einnahmen korrekt deklariert sind.

Einbringung gegen Geschäftsanteile oder Verkauf?

  • Einbringung gegen Geschäftsanteile: Hier erhalten Sie für Ihre Immobilie Anteile an der GmbH. Dies kann bestimmte steuerliche Vorteile bieten.
  • Verkauf an die GmbH: In diesem Fall erhalten Sie den vereinbarten Kaufpreis in Geld. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn Sie Liquidität benötigen oder andere steuerliche Ziele verfolgen.

Steuern sparen mit Immobilien-GmbH: Gestaltungsmöglichkeiten & Tipps

Die steuerlichen Aspekte bei der Übertragung von Immobilien in eine GmbH sind komplex und erfordern sorgfältige Planung. Insbesondere die Grunderwerbsteuer kann eine erhebliche Belastung darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um diese Steuerlast zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.

Eine Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu umgehen, ist die Einbringung der Immobilie in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Dabei wird die Immobilie nicht an die GmbH verkauft, sondern gegen neue Geschäftsanteile eingelegt. Dieser Vorgang ist unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 21 UmwStG grunderwerbsteuerfrei.

Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich an, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Bei der Einbringung in eine GmbH wird jedoch kein klassischer Erwerb im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes getätigt. Stattdessen wird die Immobilie in das Vermögen der Gesellschaft übertragen, und der bisherige Eigentümer erhält im Gegenzug Anteile an dieser Gesellschaft.

Strategien zur Minimierung der Grunderwerbsteuer:

Neben der steuerfreien Einbringung gibt es weitere Strategien, um die Grunderwerbsteuer bei der Übertragung einer Immobilie in eine GmbH zu minimieren:

  • Stufenweise Einbringung: Die Immobilie wird nicht auf einmal, sondern in mehreren Schritten eingebracht.
  • Einbringung zum Buchwert: Die Immobilie wird nicht zum Verkehrswert, sondern zum niedrigeren Buchwert eingebracht.
  • Nießbrauchvorbehalt: Der Übertragende behält sich ein Nießbrauchrecht an der Immobilie vor.

Auch im Hinblick auf die Erbschaftsteuer kann die Einbringung von Immobilien in eine GmbH Vorteile bieten. Durch geschickte Gestaltung können Sie die Steuerlast für Ihre Erben reduzieren und eine reibungslose Übertragung Ihres Immobilienvermögens sicherstellen.

Vorteile der Einbringung in eine GmbH im Hinblick auf die Erbschaftsteuer:

  1. Steuerliche Freibeträge gezielt nutzen: Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen können steuerliche Freibeträge gezielt genutzt werden.
  2. Gestaltung der Unternehmensnachfolge: Durch die Einbringung in eine GmbH wird die Nachfolgeplanung erleichtert, da die Anteile einfacher und flexibler übertragbar sind.
  3. Nießbrauchrecht: Durch Vorbehalt eines Nießbrauchrechts kann der Übertragende weiterhin Nutzen aus der Immobilie ziehen, während das Eigentum auf die GmbH übergeht.

Tipps zur Optimierung:

  • Frühzeitige Planung: Eine rechtzeitige und sorgfältige Planung der Übertragung kann steuerliche Vorteile maximieren.
  • Beratung einholen: Lassen Sie sich von Experten wie Lüders Warneboldt umfassend beraten, um die besten Strategien für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.
  • Gesellschaftsvertrag anpassen: Passen Sie den Gesellschaftsvertrag der GmbH an, um steuerliche Vorteile zu sichern und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Neben der klassischen GmbH bietet sich auch die GmbH & Co. KG als Gesellschaftsform für Immobilien an. Bei dieser Rechtsform ist die GmbH Komplementärin und somit geschäftsführender Gesellschafter der KG. Die Kommanditisten (Privatpersonen oder andere Gesellschaften) haften nur beschränkt.

Vor- und Nachteile beider Modelle im Überblick

GmbH:

  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH.
  • Geschäftsführung: Durch Geschäftsführer (kann auch Gesellschafter sein).
  • Gewinnverteilung: Nach Gesellschaftsvertrag.
  • Besteuerung: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer (wenn nicht von Freibetrag erfasst).
  • Gründungskosten: Geringer als bei GmbH & Co. KG.
  • Verwaltungsaufwand: Geringer als bei GmbH & Co. KG.

GmbH & Co. KG:

  • Haftung: GmbH haftet unbeschränkt, Kommanditisten haften beschränkt.
  • Geschäftsführung: Durch GmbH als Komplementärin.
  • Gewinnverteilung: Nach Gesellschaftsvertrag, in der Regel feste Beteiligung der Kommanditisten.
  • Besteuerung: Körperschaftsteuer auf Ebene der GmbH, Einkommensteuer auf Ebene der Kommanditisten (bei natürlichen Personen). Gewerbesteuer nur auf den Gewinnanteil der GmbH.
  • Gründungskosten: Höher als bei GmbH.
  • Verwaltungsaufwand: Höher als bei GmbH.

Immobilien-GmbH: Risiken & Nachteile im Überblick

Obwohl die Immobilien-GmbH viele Vorteile bietet, sollten Sie sich auch der potenziellen Nachteile und Risiken bewusst sein, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können:

  • Gründungskosten und laufender Verwaltungsaufwand: Die Gründung einer GmbH ist mit Kosten verbunden, z.B. für Notargebühren, Handelsregistereintragung und Steuerberatung. Auch der laufende Betrieb einer GmbH verursacht Kosten, z.B. für Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
  • Eingeschränkte private Nutzung: Wenn die Immobilie in die GmbH eingebracht wird, gehört sie der GmbH. Eine private Nutzung ist möglich, muss aber klar geregelt und versteuert werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  • Steuerliche Fallstricke: Die steuerlichen Regelungen für GmbHs sind komplex. Fehler bei der Gestaltung oder Abwicklung können zu unerwarteten Steuernachzahlungen führen. Ein Beispiel ist die verdeckte Gewinnausschüttung, bei der unangemessene Vorteile für Gesellschafter als Gewinnausschüttung gewertet werden können.

Mit Lüders Warneboldt Risiken minimieren

Lüders Warneboldt unterstützt Sie dabei, die Vor- und Nachteile einer Immobilien-GmbH sorgfältig abzuwägen. Wir beraten Sie umfassend zu den möglichen Risiken und entwickeln Strategien, um diese zu minimieren.

Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Sie optimal sind. So können Sie sicher sein, dass die Einbringung Ihrer Immobilie in eine GmbH ein Erfolg wird.

Kosten und Aufwand einer Immobilien-GmbH

Die Gründung und Verwaltung einer Immobilien-GmbH bringt verschiedene Kosten und einen gewissen zeitlichen Aufwand mit sich.

Anfallende Kosten:

  • Notarkosten: Gebühren für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Immobilienübertragung, abhängig vom Wert der Immobilie und dem Umfang der notariellen Tätigkeit.
  • Gründungskosten: Gebühren für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister sowie mögliche Kosten für Beratung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater.
  • Laufende Kosten: Regelmäßige Kosten für Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und eventuell die Verwaltung der Immobilie.
  • Steuerberater: Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen und steuerliche Optimierung.
  • Anwaltskosten: Kosten für die rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung bei komplexeren Fragestellungen.

Zeitlicher Aufwand und administrative Anforderungen:

  • Gründungsprozess: Zeit und Sorgfalt für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, notarielle Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister.
  • Notarielle Beurkundung und Handelsregister: Zeitaufwand für die Beurkundung des Einbringungsvertrags und Eintragung der GmbH.
  • Laufende Verwaltung: Regelmäßige administrative Aufgaben wie Buchhaltung, Steuererklärungen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Rechtliche Aspekte bei der Einbringung von Immobilien in eine GmbH

Die Einbringung einer Immobilie in eine GmbH ist ein rechtlich komplexer Vorgang, der verschiedene Aspekte umfasst:

  • Notarielle Beurkundung: Der Einbringungsvertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen.
  • Handelsregister: Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden, um als juristische Person handlungsfähig zu sein.
  • Gesellschaftsrechtliche Fragen: Bei mehreren Gesellschaftern müssen im Gesellschaftsvertrag klare Regelungen zur Geschäftsführung, Stimmrechtsverteilung und Gewinnverteilung getroffen werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Individuelle Beratung zur Immobilien-GmbH bei Lüders Warneboldt

Lüders Warneboldt bietet umfassende Expertise in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Unser interdisziplinäres Team aus über 110 Experten an den Standorten Hannover und Lehrte arbeitet Hand in Hand, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Einbringung Ihrer Immobilien in eine GmbH zu bieten.

Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der strategischen Planung über die steueroptimierte Gestaltung bis hin zur rechtlichen Absicherung. Unser Ziel ist es, Sie als verlässlicher Partner langfristig zu unterstützen und Ihnen den größtmöglichen Nutzen aus Ihrer Immobilien-GmbH zu ermöglichen.

Unsere Stärken:

  • Steuerliche Expertise: Wir optimieren die steuerliche Struktur Ihrer Immobilien-GmbH und minimieren Ihre Steuerlast durch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Umfassende Rechtsberatung: Wir gestalten und prüfen alle relevanten Verträge und sorgen für die rechtliche Sicherheit Ihrer Immobilieninvestition.
  • Ganzheitliche Betreuung: Bei Lüders Warneboldt steht der Mandant im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen eine persönliche Betreuung und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind.

Ihr Erfolg ist unser Ziel!

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser interdisziplinäres Fachwissen. Wir sind mit unseren Aufgaben gewachsen und haben uns von einer Anwaltskanzlei zu einem spezialisierten Beratungsunternehmen entwickelt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie bei der erfolgreichen Einbringung Ihrer Immobilien in eine GmbH unterstützen können.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema private Immobilien in GmbH einbringen

Eine Immobilien-GmbH lohnt sich für jeden Investor und jede Privatperson in der Regel mit mehreren Immobilien. So können steuerliche Vorteile genutzt und Privatbesitz geschützt werden. Eine genaue Grenze gibt es allerdings nicht, da dies von individuellen Faktoren abhängt.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die GmbH erwirbt die Immobilie, und Sie schließen als Gesellschafter-Geschäftsführer einen Mietvertrag mit der GmbH ab. Wichtig ist, dass die Mietzahlungen ortsüblich sind und der Mietvertrag den üblichen Bedingungen entspricht, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.

Mieteinnahmen einer GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer (15%) und ggf. der Gewerbesteuer. Abschreibungen auf das Gebäude und andere Betriebsausgaben können die Steuerlast mindern. Bei der Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter fällt z. B. zusätzlich Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an.

Ja, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien gehören zu den Hauptzwecken einer vermögensverwaltenden GmbH. Diese Gesellschaftsform bietet sich insbesondere an, wenn Sie mehrere Immobilien besitzen oder regelmäßig Immobiliengeschäfte tätigen.

Sie benötigen mindestens einen Gesellschafter, einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, die Eintragung ins Handelsregister und ein Mindeststammkapital.

Nein, eine GmbH kann nicht an sich selbst vermieten. Sie kann jedoch Immobilien an ihre Gesellschafter oder an fremde Dritte vermieten.

Ihre Ansprechpartner

Oliver Warneboldt
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
Dr. Torsten Neumann
Rechtsanwalt und Notar, Partner

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