Wir freuen uns auf Ihre
Kontaktaufnahme!
Das Einbringen privater Immobilien in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet Immobilienbesitzern, Investoren und Unternehmensgründern erhebliche Steuervorteile und besseren Vermögensschutz. Durch diese Struktur können Sie Ihre Besteuerung optimieren und die Verwaltung Ihrer Immobilien effizienter gestalten.
Die Einbringung privater Immobilien in eine GmbH stellt eine effektive Lösung dar, um steuerliche Belastungen zu minimieren und rechtliche Vorteile zu nutzen. Lüders Warneboldt unterstützt Sie mit umfassender Expertise in Steuerberatung und Rechtsberatung, um die besten Strategien für Ihre Gründung zu entwickeln.
Lassen Sie sich von unserem interdisziplinären Team bei LW·P Lüders Warneboldt beraten! Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie Sie Ihre privaten Immobilien optimal in eine GmbH einbringen können.
Die Einbringung einer Immobilie in eine GmbH bedeutet, dass Sie das Eigentum an Ihrer privaten Immobilie auf eine GmbH übertragen oder sofort von der GmbH beim Kauf begründen. Diese GmbH kann neu gegründet oder bereits vorhanden sein. Sie werden Gesellschafter der GmbH und erhalten Geschäftsanteile.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Lüders Warneboldt begleitet Sie während des gesamten Prozesses und berät umfassend zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten.
Die Nutzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für Immobilien bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einer Personengesellschaft, wie beispielsweise einer GbR oder OHG. Eine Immobilien-GmbH ermöglicht eine effiziente Steueroptimierung, rechtliche Vorteile und eine professionelle Verwaltung der Immobilien.
Einbringung gegen Geschäftsanteile oder Verkauf?
Die steuerlichen Aspekte bei der Übertragung von Immobilien in eine GmbH sind komplex und erfordern sorgfältige Planung. Insbesondere die Grunderwerbsteuer kann eine erhebliche Belastung darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um diese Steuerlast zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Eine Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu umgehen, ist die Einbringung der Immobilie in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Dabei wird die Immobilie nicht an die GmbH verkauft, sondern gegen neue Geschäftsanteile eingelegt. Dieser Vorgang ist unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 21 UmwStG grunderwerbsteuerfrei.
Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich an, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Bei der Einbringung in eine GmbH wird jedoch kein klassischer Erwerb im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes getätigt. Stattdessen wird die Immobilie in das Vermögen der Gesellschaft übertragen, und der bisherige Eigentümer erhält im Gegenzug Anteile an dieser Gesellschaft.
Strategien zur Minimierung der Grunderwerbsteuer:
Neben der steuerfreien Einbringung gibt es weitere Strategien, um die Grunderwerbsteuer bei der Übertragung einer Immobilie in eine GmbH zu minimieren:
Auch im Hinblick auf die Erbschaftsteuer kann die Einbringung von Immobilien in eine GmbH Vorteile bieten. Durch geschickte Gestaltung können Sie die Steuerlast für Ihre Erben reduzieren und eine reibungslose Übertragung Ihres Immobilienvermögens sicherstellen.
Vorteile der Einbringung in eine GmbH im Hinblick auf die Erbschaftsteuer:
Tipps zur Optimierung:
Neben der klassischen GmbH bietet sich auch die GmbH & Co. KG als Gesellschaftsform für Immobilien an. Bei dieser Rechtsform ist die GmbH Komplementärin und somit geschäftsführender Gesellschafter der KG. Die Kommanditisten (Privatpersonen oder andere Gesellschaften) haften nur beschränkt.
GmbH:
GmbH & Co. KG:
Sprechen Sie mit den Experten von Lüders Warneboldt, um die optimale Strategie für Ihre Immobilien-GmbH zu entwickeln. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
Obwohl die Immobilien-GmbH viele Vorteile bietet, sollten Sie sich auch der potenziellen Nachteile und Risiken bewusst sein, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können:
Lüders Warneboldt unterstützt Sie dabei, die Vor- und Nachteile einer Immobilien-GmbH sorgfältig abzuwägen. Wir beraten Sie umfassend zu den möglichen Risiken und entwickeln Strategien, um diese zu minimieren.
Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Sie optimal sind. So können Sie sicher sein, dass die Einbringung Ihrer Immobilie in eine GmbH ein Erfolg wird.
Die Gründung und Verwaltung einer Immobilien-GmbH bringt verschiedene Kosten und einen gewissen zeitlichen Aufwand mit sich.
Anfallende Kosten:
Zeitlicher Aufwand und administrative Anforderungen:
Die Einbringung einer Immobilie in eine GmbH ist ein rechtlich komplexer Vorgang, der verschiedene Aspekte umfasst:
Lüders Warneboldt bietet umfassende Expertise in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Unser interdisziplinäres Team aus über 110 Experten an den Standorten Hannover und Lehrte arbeitet Hand in Hand, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Einbringung Ihrer Immobilien in eine GmbH zu bieten.
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der strategischen Planung über die steueroptimierte Gestaltung bis hin zur rechtlichen Absicherung. Unser Ziel ist es, Sie als verlässlicher Partner langfristig zu unterstützen und Ihnen den größtmöglichen Nutzen aus Ihrer Immobilien-GmbH zu ermöglichen.
Unsere Stärken:
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser interdisziplinäres Fachwissen. Wir sind mit unseren Aufgaben gewachsen und haben uns von einer Anwaltskanzlei zu einem spezialisierten Beratungsunternehmen entwickelt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie bei der erfolgreichen Einbringung Ihrer Immobilien in eine GmbH unterstützen können.
Eine Immobilien-GmbH lohnt sich für jeden Investor und jede Privatperson in der Regel mit mehreren Immobilien. So können steuerliche Vorteile genutzt und Privatbesitz geschützt werden. Eine genaue Grenze gibt es allerdings nicht, da dies von individuellen Faktoren abhängt.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die GmbH erwirbt die Immobilie, und Sie schließen als Gesellschafter-Geschäftsführer einen Mietvertrag mit der GmbH ab. Wichtig ist, dass die Mietzahlungen ortsüblich sind und der Mietvertrag den üblichen Bedingungen entspricht, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.
Mieteinnahmen einer GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer (15%) und ggf. der Gewerbesteuer. Abschreibungen auf das Gebäude und andere Betriebsausgaben können die Steuerlast mindern. Bei der Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter fällt z. B. zusätzlich Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an.
Ja, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien gehören zu den Hauptzwecken einer vermögensverwaltenden GmbH. Diese Gesellschaftsform bietet sich insbesondere an, wenn Sie mehrere Immobilien besitzen oder regelmäßig Immobiliengeschäfte tätigen.
Sie benötigen mindestens einen Gesellschafter, einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, die Eintragung ins Handelsregister und ein Mindeststammkapital.
Nein, eine GmbH kann nicht an sich selbst vermieten. Sie kann jedoch Immobilien an ihre Gesellschafter oder an fremde Dritte vermieten.