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Pflegeversicherung; Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Diese Änderungen bei der Pflegeversicherung sind zum 1. Juli 2023 eingetreten.

1. Änderung der Beitragssätze inklusive einer besonderen Kinderkomponente

2. Die Entlastung über die besondere Kinderkomponente

  • Nachweis der Elterneigenschaft in Bezug auf die zusätzlichen Kinder ist gegenüber der beitragsabführenden Stelle nachzuweisen - bei Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse.
  • Spitzenverbände sollen Empfehlungen abgeben, welche Nachweise geeignet sind. Bis zur Einführung des Verfahrens zum 31. März 2025 soll es ausreichen, wenn die Mitarbeitenden die Anzahl der Kinder und die Geburtsdaten schriftlich anzeigen.
  • Bis zum 31. März 2025 soll ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden.
  • Nachweise für vor dem 1. Juli 2023 geborene Kinder wirken ab dem 1. Juli 2023.