Influencer im Netz (der Steuerfahndung)

Social Media, Stories, Steuerhinterziehung?
Influencerinnen und Influencer stehen zunehmend im Fokus der Steuerfahndung. In Nordrhein-Westfalen hat das Anfang 2025 gegründete Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität mit seinen rund 1.200 Fachleuten zahlreiche Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Vorwurf: Viele Content-Creator würden ihre Einkünfte unvollständig oder gar nicht versteuern – teils sogar systematisch. Die bisher eingeleiteten Verfahren betreffen eine mutmaßlich hinterzogene Summe von rund 300 Millionen Euro. Und das ist erst der Anfang: Die Steuerfahndung analysiert ein Paket mehrerer Social-Media-Plattformen mit 6.000 Datensätzen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren deutlich zunehmen wird – auch über die Landesgrenzen hinaus. Weitere Bundesländer arbeiten bereits an ähnlichen Initiativen.
Influencerinnen und Influencer prägen den Zeitgeist – und erzielen mit Werbung, Kooperationen und digitalem Content teils beachtliche Einnahmen. Ob Produktplatzierungen, Hotelübernachtungen, Kleidung, Kosmetik, Affiliate Links, Donations oder Merchandise: Die Monetarisierungsmöglichkeiten sind vielfältig und oft unübersichtlich. Genau hier setzt der Staat an. Die Finanzbehörden sehen bei vielen Influencerinnen und Influencern erheblichen Nachholbedarf und haben in Nordrhein-Westfalen eigens eine Sondereinheit Social Media eingerichtet. Das Ziel: Werbepartnerschaften und Einnahmen zurückverfolgen und beweissicher dokumentieren. Es drohen Auskunftsersuchen an Werbepartner, Durchsuchungsbeschlüsse oder schlimmstenfalls Haftbefehle. Auch eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland – etwa nach Dubai oder Zypern – schützt nicht automatisch: Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft nicht allein an den Wohnsitz, sondern richtet sich maßgeblich nach dem Lebensmittelpunkt:
„Wer in Deutschland bleibt,
bleibt steuerpflichtig.“
Was ist zu tun?
Eine lückenlose steuerliche Dokumentation ist unerlässlich: Eingangs- und Ausgangsrechnungen sind aufzubewahren; Einnahmen in Geld- und Sachwerten, Kooperationen, Betriebsausgaben – all das gehört ordentlich erfasst. Steuererklärungen müssen vollständig und korrekt eingereicht werden. Auch eine frühzeitige steuerliche Beratung und die Bildung finanzieller Rücklagen sind ratsam.
Im Ernstfall: handeln!
Wurde die Abgabe versäumt oder eine Steuererklärung falsch abgegeben, kann unter Umständen eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO den letzten Ausweg bieten. Diese ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Fehler, Lücken oder die Entdeckung der Tat durch die Finanzbehörden schließen die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige aus. Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Anhörungsschreiben versendet wurde, ist es in der Regel zu spät.
Dann heißt es: verteidigen. Denn auch die Behörden machen nicht alles richtig. Ein erfahrener Rechtsbeistand kann mögliche Fehler erkennen und nutzen. Selbst wenn der Strafvorwurf nicht mehr vollständig auszuräumen ist, lässt sich das Strafmaß in vielen Fällen positiv beeinflussen.
Sie möchten prüfen, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall wirksam strafbefreiend eingereicht werden kann? Gegen Sie läuft bereits ein Ermittlungsverfahren? Wir beraten Sie effizient, höchstpersönlich und mit langjähriger Erfahrung im Steuer(straf)recht.

tl;dr
Die Finanzbehörden sind technisch und personell so gut aufgestellt wie nie zuvor. Wer auf Instagram, TikTok & Co. Geld verdient, steht steuerlich zunehmend unter Beobachtung. Eine unvollständige oder fehlende Erklärung von Einnahmen kann nicht nur unangenehme Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen, sondern strafrechtliche Folgen haben. Wurde bislang keine korrekte Steuererklärung abgegeben, kann eine Selbstanzeige helfen – aber nur, wenn sie rechtzeitig und vollständig erfolgt. Wenn es dafür zu spät ist, sollten die Ergebnisse der Steuerfahndung genau geprüft und nach Möglichkeit Einfluss auf den Verfahrensausgang genommen werden.
In jedem Fall besteht akuter Handlungsbedarf.
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