Wir freuen uns auf Ihre
Kontaktaufnahme!
Mit unserer Hinweisgebermeldestelle bietet LW·P Lüders Warneboldt allen Mitarbeitenden sowie Außenstehenden die Möglichkeit, mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen sowie interne Richtlinien im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes § 2 zu melden. Hierunter fallen u.a. Verstöße gegen Vorschriften des gesetzlichen Arbeits- & Gesundheitsschutzes, das Mindestlohngesetz, Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Produktsicherheut, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz sowie Wettbewerbsrecht etc. Vor Benachteiligung und/oder Repressalien sind Sie im Rahmen dieser Regelung geschützt, Ihre Identität müssen Sie nicht preisgeben und können auf Anonymität bestehen.
Unsere interne Vertrauensperson, Alexander von List, nimmt sich dann Ihrer Meldung an. Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Innerhalb von spätestens drei Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung werden Sie über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert. Ihre Meldung können Sie unserer Vertrauensperson über die folgenden Kanäle zukommen lassen:
Zusätzlich zu unserer internen Meldestelle haben Sie die Möglichkeit, etwaige Verstöße auch über die externen Meldestellen bspw. des Bundesamtes für Justiz, das Bundeskartellamt sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter den folgenden Links: