Bleiben Sie informiert:
unseren Newsletter!
Wenn Sie mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sind, ist die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts entscheidend, um Ihre Rechte effektiv zu schützen und mögliche Strafen zu minimieren. Ein spezialisierter Anwalt im Steuerrecht bietet nicht nur fundierte Kenntnisse der komplexen Gesetzgebung, sondern auch die nötige Erfahrung in der Handhabung solcher Fälle, um Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu bieten.
Die Komplexität des Steuerrechts erfordert professionelle Unterstützung. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, die Sachlage zu analysieren, mögliche Risiken zu bewerten und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Er unterstützt Sie bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden und vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Zudem kann er Ihnen helfen, eine Selbstanzeige zu erstellen, um mögliche Strafen zu reduzieren.
LW·P Lüders Warneboldt steht seit über 40 Jahren für Vertrauen und juristische Präzision. Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bietet Ihnen ganzheitliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für alle steuerrechtlichen Herausforderungen. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und setzen uns mit Leidenschaft für Ihre Interessen ein.
In dieser schwierigen Situation nicht allein stehen: Wir sind ihr starker Partner!
Haben Sie Fragen zum Thema Steuerhinterziehung oder benötigen Sie rechtlichen Beistand? Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.
Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder in einem laufenden Steuerstrafverfahren ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und bieten Ihnen umfassende Unterstützung in allen steuerstrafrechtlichen Belangen. Mit unserer interdisziplinären Expertise und langjährigen Erfahrung im Steuerrecht entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation.
Wir führen eine gründliche Analyse Ihrer steuerrechtlichen Situation durch und bieten eine fundierte Ersteinschätzung. Unsere erfahrenen Anwälte erläutern Ihnen die rechtlichen Risiken und möglichen Konsequenzen.
Basierend auf der Analyse Ihres Falls erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte, um Ihre Position bestmöglich zu vertreten.
Wir beraten Sie umfassend zur Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Unsere Anwälte vertreten Sie kompetent in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens – von Verhandlungen mit den Finanzbehörden bis hin zur Verteidigung vor Gericht.
Wir stehen Ihnen bei Steuerfahndungen und Hausdurchsuchungen zur Seite, schützen Ihre Rechte und sorgen für einen geordneten Ablauf des Verfahrens.
Bei komplexen Fällen wie Umsatzsteuerkarussellen bieten wir eine spezialisierte Strafverteidigung und arbeiten eng mit Steuerexperten zusammen.
Wir unterstützen Sie bei der Regelung von Steuernachzahlungen und verhandeln mit den zuständigen Behörden, um faire Lösungen zu erreichen.
Unsere ganzheitliche Beratung umfasst auch präventive Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger steuerrechtlicher Probleme und zur Optimierung Ihrer steuerlichen Situation.
Seit über 40 Jahren beraten und vertreten wir Unternehmen und Unternehmer in allen steuerrechtlichen Fragen. Unser Team aus erfahrenen Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern arbeitet Hand in Hand, um Ihnen eine ganzheitliche Lösung zu bieten, die sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte berücksichtigt.
Wir wissen, dass steuerrechtliche Angelegenheiten oft sensibel sind. Deshalb garantieren wir Ihnen absolute Diskretion und einen vertraulichen Umgang mit Ihren Daten. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Durch die enge Zusammenarbeit unserer Experten können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die nicht nur Ihre rechtlichen Probleme löst, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt.
Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand, der in § 370 AO (Abgabenordnung) definiert ist. Gemäß § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer gegenüber Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, pflichtwidrig die Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Abgrenzung von Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung und Steuerbetrug: Während Steuerhinterziehung eine vorsätzliche Handlung darstellt, kann eine Steuerverkürzung auch fahrlässig erfolgen. Steuerbetrug hingegen ist kein eigenständiger Straftatbestand im deutschen Recht, sondern fällt unter den Begriff der Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung kann in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich:
Typische Fälle von Steuerhinterziehung sind:
Kategorie: Geldstrafe
Strafe: Geldstrafe bis zu 50.000 Euro
Beschreibung: Häufig bei geringfügiger Steuerhinterziehung
Kategorie: Freiheitsstrafe
Strafe: Bis zu 5 Jahre
Beschreibung: Bei schwerwiegenderen Fällen von Steuerhinterziehung
Kategorie: Besonders schwerer Fall
Strafe: Bis zu 10 Jahre
Beschreibung: Bei besonders schwerwiegenden Fällen, z.B. mit hohem Hinterziehungsbetrag oder krimineller Energie
Bei einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung leitet die zuständige Finanzbehörde ein Ermittlungsverfahren ein. In dem Ermittlungsverfahren werden Ihre steuerlichen Angaben und Unterlagen gründlich überprüft werden. Im schlimmsten Fall droht eine Verurteilung mit empfindlichen Strafen.
Die Strafen für Steuerhinterziehung können je nach Höhe der hinterzogenen Steuern und weiteren Umständen variieren. Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren sind möglich. In besonders schweren Fällen können Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren verhängt werden.
Ja, ein Anwalt unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die Sie Ihrem Anwalt im Rahmen der Beratung und Vertretung anvertrauen, werden streng vertraulich behandelt.
Ob eine Meldung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Umständen ab. In einigen Fällen kann eine Selbstanzeige sinnvoll sein, um Straffreiheit oder Strafmilderung zu erreichen. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Sie hierzu beraten.
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt in der Regel fünf Jahre, kann aber in bestimmten Fällen bis zu fünfzehn Jahre betragen. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuerhinterziehung begangen wurde.
Eine Online-Meldung von Steuerhinterziehung ist in der Regel nicht möglich. In den meisten Fällen ist eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Finanzbehörde erforderlich.
Ja, Schwarzarbeit ist eine Form der Steuerhinterziehung, da hierdurch Lohnsteuern hinterzogen werden. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer machen sich strafbar.