Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Oliver Warneboldt stellte in seinem Fachvortrag aktuelle Strategien bei Pflegesatzverhandlungen vor, wie sie sich beispielsweise aus der Neufassung des Rahmenvertrages und aus den neuen Kalkulationsschemata in Niedersachsen ergeben:
Erfüllung der Nachweispflichten bei den Personalkosten
Pflegesatzverhandlungen sollten unbedingt regelmäßig geführt und sehr gründlich und professionell vorbereitet werden, um gute und nachhaltige Ergebnisse mit den Verhandlungspartnern zu erzielen. Dabei sollten besonders auch individuelle Vorteile, Gegebenheiten und Dienstleistungen der Pflegeeinrichtung klar herausgestellt werden. Auf der Grundlage von repräsentativen Datenbanken, einem aussagekräftigen Rechnungswesen, Bestätigungen von Sachverständigen und Ableitungen zum Kalkulatorischen Gewinn können schlüssige betriebswirtschaftliche Argumentationen für die Pflegesatzkalkulationen aufgebaut werden.
Unternehmerlohn, Wagnis, Gewinnzuschlag etc.
Die Berechtigung hierfür ergibt sich aus dem Gesetz, wonach eine „angemessene Vergütung des Unternehmerrisikos“ anerkannt wird. Die Diskussion in den Verhandlungen hierüber bzw. über die Höhe dieser Position bleibt jedoch bestehen. Die Festlegung ist derzeit den Verhandlungspartnern bzw. den Schiedsstellen überlassen, was zu unterschiedlicher Handhabung in der Praxis führt. Die Einrichtungen haben aber inzwischen die Möglichkeit, argumentativ auf einschlägige Veröffentlichungen zurückzugreifen, die im Zuge der gesetzlichen Regelung dieser Position auch zur Höhe vermehrt entstanden sind.
Kalkulationen der Personalkosten mit Berücksichtigung betrieblich-spezifischer Einzelwagnisse sowie eines Gewinnzuschlags können wir individuell für Sie durchführen. Hier mehr zur Unternehmensberatung in der Pflegebranche erfahren!