Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge: Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen

Nachfolge: Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen

Während in den Finanzämtern zuletzt die Steuereinnahmen bei der  Erbschaft- und Schenkungsteuer stiegen, ist es für Unternehmen nach der Steuerreform von 2016 ungleich schwieriger geworden, Betriebsvermögen steuergünstig an Nachfolger zu übertragen. Wir verraten Ihnen, was es mit dem Betriebsvermögen auf sich hat und wie Sie trotzdem Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen können.

Die Steuerreform von 2016 – verstärkter Strategiebedarf bei der Unternehmensnachfolge

Die vorherige Rechtslage war großzügiger, wenn Betriebe an die nächste Generation weitergegeben wurden. Seit der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vom 1. Juli 2016 ist die Nachfolge teuer und kompliziert geworden. Obwohl das übertragene Betriebsvermögen zuletzt stark rückläufig war, zahlten Unternehmen erheblich mehr Erbschaft- oder Schenkungsteuer als früher. Die Finanzämter hingegen verzeichneten allein 2018 eine Einnahme von gut 6,7 Milliarden Euro in diesem Bereich – ein Plus von 6,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Welches Betriebsvermögen ist steuerpflichtig, welches nicht?

Steuerpflichtig ist seit der Reform im Falle der Schenkung oder des Erbfalls alles, was zum „nicht produktiven Betriebsvermögen“, auch „schädliches Verwaltungsvermögen“ genannt, zählt. Dazu gehören:

  • Wertpapiere
  • vermietete und verpachtete Grundstücke, soweit sie nicht dem Absatz der eigenen Produkte dienen
  • Anteile an Kapitalgesellschaften von bis zu 25 %
  • Vermögenswerte wie Münzen, Kunstobjekte, Edelmetalle, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge oder Briefmarkensammlungen, sofern der Betrieb diese nicht herstellt oder mit ihnen Handel treibt
  • Vermögen, das noch nicht lange zum Betriebsvermögen gehört (2-Jahresfrist)
  • Finanzmittel, Barvermögen, Geschäftsguthaben und Forderungen, sofern ihr Wert nach Abzug der Schulden 15 % des Betriebsvermögens übersteigt

Den vollständigen Artikel finden Sie in unserem Kundenmagazin "Der Tag X plus 1" auf Seite 6:

Hier weiterlesen