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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich schon der Presse und auch der wertvollen Arbeit zahlreicher Verbände entnommen haben, werden ab dem Jahr 2025 auch mittelständische Unternehmen, soweit diese nach § 267 Abs. 3 HGB als „groß“ einzustufen sind, in den Green Deal der Europäischen Kommission eingebunden.

Klimawandel und Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt. Daher hat sich die Europäische Union im Dezember 2019 mit dem „Green Deal“ das Ziel gesetzt, die europäische Wirtschaft hin zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu transformieren.

Zur Erreichung dieses Ziels sollen die Kapitalströme der Finanzwirtschaft auf nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten allokiert werden. Dies kann nach Ansicht der Europäischen Kommission nur gelingen, wenn die Informationsasymmetrien der Realwirtschaft mit Hilfe einer nicht finanziellen Berichterstattung abgemildert werden.

Resultat dieses Grundgedankens ist die im Januar 2023 in Kraft getretene CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die auf einem Drei-Säulen-Modell aufsetzt, nämlich Environmental, Social und Governance (ESG). Eine weitere zentrale Anforderung ist die EU-Taxonomie-Verordnung, die ebenfalls Teil der Unternehmensberichtserstattung wird.

Darüber hinaus unterliegen Unternehmen aktuell einer starken dynamischen Entwicklung von Gesetzesinitiativen (z. B. LKSG, Europäisches Lieferkettengesetz), die weitere Pflichten begründen.

Nach unserer vorläufigen Einschätzung ist Ihr Unternehmen nicht von den neuen Pflichten der CSRD-Richtlinie und der EU-Taxonomie-Verordnung betroffen.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Geschäftspartner (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Banken) notwendige Informationen oder Daten von Ihnen in Zukunft anfragen werden. Eine Abschätzung, in welchem Umfang dies erfolgen kann, ist zurzeit noch nicht abschließend möglich.

Darüber hinaus können Unternehmen dennoch im Rahmen einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht finanzielle Informationen veröffentlichen.

Zögern Sie bitte nicht, uns bei Fragen zu konsultieren und wählen Sie hierfür den direkten Draht zu Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus.