DigitalIT-Recht
Digitalisierung

Basis für Unternehmensbeteiligungen und -finanzierungen

Die Blockchain-Technologie ist vor allem durch digitale Währungen, sogenannte Kryptowährungen wie „Bitcoin“, „Ether“ und auch „Litecoin“, bekannt geworden. Mittlerweile gibt es mehr als 2 000 digitale Währungen, die überwiegend auf der Blockchain-Technologie basieren. Kryptowährungen waren das Hauptanwendungsgebiet für diese neue Technologie, die eigens hierfür geschaffen wurde. Blockchain ist eine praktisch unverfälschbare und dezentral gespeicherte Liste von miteinander verketteten Datensätzen („Blöcke“), die zunehmend weitere Anwendungsgebiete erobert. In der weiteren praktischen Anwendung wird die Blockchain-Technologie die Rolle einer neuen Schlüsseltechnologie jedoch erst noch unter Beweis stellen müssen.

Rechts- und fälschungssicher

Ein hohes Potential für zukünftige Blockchain-Anwendungen bieten Transaktionen, die rechts- und fälschungssicher sein müssen (z. B. Übertragungen von Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen) oder der Nachweis der Rechtsinhaberschaft wie z. B. das Eigentum an Immobilien durch Grundbücher oder geistiges Eigentum (Urheberrechte, Patente, Marken).

Smart Contracts statt Grundbuchamt

Banken, Ämter & Co: Wo bislang Dritte als „Mittler“ erforderlich sind, kann die Blockchain mehr und mehr deren Aufgaben übernehmen. Dies geht mittlerweile sogar bis zu rein softwarebasiert geschlossenen Verträgen, sogenannte „Smart Contracts“, welche die Vereinbarungen weitgehend selbst vollziehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie in unserem Kundenmagazin 1/2019 auf den Seiten 10 und 11.