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Pflegebonus 2022 – noch schnell bis 31. Juli 2022 beantragen!

Der Pflegebonus 2022 ist beschlossen. Die Corona-Prämie soll je nach Beschäftigungsverhältnis bis zu 550 Euro betragen. Antragsteller sind in der Regel die Arbeitgeber.

Doch wer in den Genuss der Bonuszahlungen für seine Beschäftigten kommen möchte, muss schnell handeln, denn es droht der Fristablauf!

Hier haben wir alles Wichtige für Sie zusammengestellt:

Pflegebonus 2022 – was jetzt für Sie als Arbeitgeber zu tun ist:

  1. Beschäftigte mit dem Muster-Informationsschreiben (hier erhältlich) über den Corona-Pflegebonus informieren.
  2. Überprüfen, welche Beschäftigten im Bemessungszeitraum (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) mindestens 90 Tage tätig und am 30.06.2022 beschäftigt waren. Dabei sind die bis zum 30. Juni 2022 in Rente gegangenen Beschäftigten zu berücksichtigen.Bei Teilzeitbeschäftigten unter 35 Wochenarbeitsstunden Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit im Zeitraum November 2020 bis Juni 2022 (für weitere Fragen bei der Berechnung sind wir gerne für Sie da).
  3. Bis 31. Juli bzw. spätestens 8. August 2022 die Vorauszahlung bei der zuständigen Pflegekasse beantragen (die ursprüngliche Frist war der 31. Juli 2022). Wer die verlängerte Frist 8. August in Anspruch nehmen will, muss sich vorher mit seiner zuständigen Pflegekasse in Verbindung setzen!

Wie geht es nach fristgerechter Antragstellung weiter?

  1. Bis 30. September bzw. bis 11. Oktober 2022: Erhalt der Vorauszahlung durch die Pflegekasse. Wer den Betrag erst bis zum 8. August gemeldet hat, erhält die Vorauszahlung bis 11. Oktober.
  2. Im Anschluss: Auszahlung des Corona-Pflegebonus an die Beschäftigten unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlung, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung, spätestens bis zum 31. Dezember 2022.
  3. Nach Auszahlung an Beschäftigte: Mitteilung über die Auszahlung an die Pflegekasse, spätestens bis 15. Februar 2023.

Sollten Sie weitergehende Fragen zu der Umsetzung der Meldung des Impfstatus haben, sprechen Sie uns gerne an.

Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Seite weitere Informationen sowie alle notwendigen Formulare für Sie zusammengestellt: