von lwp-cxus
Corona

Erstattung von Mehraufwendungen und Mindererträgen:
Antragsformulare jetzt da

  1. Wie erfolgt die Antragstellung?
  2. Was ist zu beachten?
  3. Unsere Unterstützung für Sie
  4. Ihre Ansprechpartner

In unserer ersten Sonderausgabe des Unternehmerbriefs für die Pflegebranche vom 7. April 2020 hatten wir Ihnen die geplanten Elemente des Rettungsschirms für die Erstattung von Mehraufwendungen und Mindererträgen für Pflegeeinrichtungen vorgestellt.

Der GKV-Spitzenverband hat die Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen veröffentlicht. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen zugestimmt.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über das konkrete Antragsverfahren.

 

1. Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beantragung erfolgt über die zuständige Pflegekasse. Hierbei sind die vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Antragsformulare zu verwenden. Die Antragsunterlagen sowie die Aufteilung der Zuständigkeiten der Pflegekassen sind unter folgendem Link erhältlich: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

Die Berechnung des Erstattungsbetrages von Mindererträgen erfolgt monatsweise anhand eines Vergleichs mit dem Monat Januar 2020. Hierbei ist ein Abgleich der Erträge (ohne Investitionskosten) unterteilt für folgende Teilbereiche vorzunehmen:

  • gegenüber Pflegebedürftigen
  • gegenüber Pflegekassen und Krankenkassen
  • gegenüber Sozialhilfeträgern
  • weitere Erträge (z. B. Kurzarbeitergeld, Überlassung von Arbeitnehmern, sonstige Entschädigungszahlungen)

Mehraufwendungen sind unterteilt für folgende Teilbereiche erstattungsfähig:

  • Sachmittel
  • Personalaufwendungen für Pflege und Betreuung
  • Personalaufwendungen für sonstiges Personal

Bei den Mehraufwendungen im Personalbereich ist der Entstehungsgrund der Mehraufwendungen unterteilt für folgende Teilbereiche anzugeben:

  • Mehrarbeit
  • Neueinstellung
  • Stellenaufstockung
  • Beschäftigung von Leiharbeitskräften
  • Beschäftigung von Honorarkräften
  • Erhöhung von Fremddienstleistungen

Die Inanspruchnahme kann regelmäßig zum Monatsende erfolgen. Da sich die Berechnung der Mindererträge auf den gesamten Monat bezieht, können diese folglich erst im Folgemonat geltend gemacht werden. Die Zusammenfassung von mehreren Monaten ist möglich. Weitergehende Ansprüche sind bis zum Jahresende 2020 nachzumelden.

 

2. Was ist zu beachten?

  • Bestehende Pflegesatzvereinbarungen bleiben unabhängig von der Ansetzung und Erstattung von Mehraufwendungen und Mindererträgen durch die Corona-Krise gültig. Mehraufwendungen und Mindererträge dürfen nicht bei der folgenden Vergütungsverhandlung der Pflegesätze geltend gemacht werden.
  • Pflegeeinrichtungen müssen bei der Beantragung von Mehraufwendungen und Mindererträgen die Richtigkeit der Angaben erklären.
  • Des Weiteren erklären sich die Träger von Pflegeeinrichtungen bereit, bei Leistungseinschränkungen, z. B. aufgrund der Schließung einer Einrichtung, das freigewordene Personal in anderen Versorgungsbereichen des Trägers in größtmöglichem Umfang einzusetzen oder einem anderen Träger zu überlassen.
  • Im Nachgang sind die erhaltenen Finanzierungsmittel oder Erstattungsbeträge nachzuweisen und gegebenenfalls rückzahlungspflichtig bzw. nachzuzahlen. Dieses kann unter anderem bei der nächsten Vergütungsverhandlung der Pflegesätze erfolgen.

 

3. Unsere Unterstützung für Sie

Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aktiv und zielgerichtet. Hierfür haben wir für Sie ein interdisziplinäres Team gebildet, das zusammen mit Ihrem gewohnten Ansprechpartner bei uns im Haus für Sie bei den unterschiedlichen Aufgaben und Maßnahmen tätig wird. Im konkreten Fall bereiten wir z. B. Ihr Rechnungswesen auf einen leichteren Nachweis der Mehraufwendungen bzw. Mindererträge vor und unterstützen Sie bei der Führung weiterer Nachweise sowie der konkreten Beantragung. Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Unterstützungsmaßnahmen und Ratschläge bei der Bewältigung der Corona-Krise aus den bisherigen und zukünftigen LW.P-Sonderausgaben.

 

4. Ihre Ansprechpartner

Sabrina Kahl
zum Beraterprofil

Hinrich Renken
zum Beraterprofil

Dennis Klatt
Tel.: +49 5132 8268-74
d.klatt@lueders-warneboldt.de