von lwp-cxus
Corona

Gezielte Sofortmaßnahmen

  1. Unterstützung durch LW.P Lüders Warneboldt
  2. Sofortmaßnahmen der Bundesregierung
  3. LW.P Lüders Warneboldt - Unternehmensplanung und Unternehmensfinanzierung für den Mittelstand
  4. Weitere Aspekte und Maßnahmen
  5. Ihre Ansprechpartner

1. UNTERSTÜTZUNG DURCH LW.P LÜDERS WARNEBOLDT

Wir möchten Sie bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aktiv und zielgerichtet unterstützen.
Hierfür haben wir für Sie ein interdisziplinäres Team gebildet, das zusammen mit Ihren gewohnten Ansprechpartnern bei uns im Haus für Sie bei den unterschiedlichen Aufgaben und Maßnahmen tätig werden kann. Darüber hinaus möchten wir Sie über wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Steuern und Finanzierung informieren.

2. SOFORTMAßNAHMEN DER BUNDESREGIERUNG

A. ALLGEMEINES
Die Bundesregierung hat sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze und Unternehmen schützen soll. Die Regierung will einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen aufbauen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen.

B. KURZARBEITERGELD
Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld zu erleichtern und zu beschleunigen. Die folgenden Regelungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %.
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer.
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).
  • Für Anträge, Detailfragen und die Auszahlung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
  • Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Überlegung zu möglichen Maßnahmen und helfen Ihnen bei Antragstellungen, etc.!

C. STEUERLICHE LIQUIDITÄTSHILFEN FÜR UNTERNEHMEN

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
  • Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Maßnahmen, die zur Liquiditätssicherung in Ihrem Unternehmen erforderlich sind und kümmern uns um die Kommunikation mit der Finanzverwaltung!

D. ERWEITERUNG DER FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Mit neuen und nach Aussage der Bundesregierung im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung will die Bunderegierung Unternehmen und Beschäftigte schützen. Wegen der hohen Unsicherheit will die Bundesregierung keine Begrenzung des Volumens der Maßnahmen vornehmen.

Zunächst werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet:

  • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.
  • Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70 % erhöht (bisher 50 %). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.
  • Banken der einzelnen Bundesländer (in Niedersachsen NBank) wollen weitere Liquiditätshilfen in Form von vereinfachten Kreditgewährungen und Betriebsmittelkrediten bereitstellen.
  • Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 % erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35 % Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 % erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.
  • Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, wird die Bundesregierung zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen. Das wird dadurch ermöglicht, dass die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Darüber hinaus sollen für diese Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden.
  • Der Bund stellt der Wirtschaft darüber hinaus mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine zusätzliche Unterstützung bei Exportgeschäften bereit.
  • Die Liquiditätssicherung durch die Erweiterung bestehender Finanzierungsmöglichkeiten und durch die Aufnahme neuer Finanzierungen wird für viele Unternehmen sehr kurzfristig höchste Priorität haben. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Instrumente und bei der Verhandlung mit Ihren Finanzierungspartnern, sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus rechtlicher Sicht! Bitte beachten Sie, dass Finanzierungshilfen durch z. B. die KfW nach wie vor auch durch die finanzierenden Hausbanken beantragt werden müssen!

3. LW.P LÜDERS WARNEBOLDT- UNTERNEHMENSPLANUNG UND UNTERNEHMENSFINANZIERUNG FÜR DEN MITTELSTAND

Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres Liquiditätsbedarfes und bei der Vorbereitung Ihrer Finanzierungsanfragen. Hierfür können wir auf das Instrument unserer integrierten Unternehmensplanung zurückgreifen, das wir in vielfältiger Hinsicht für die Unterstützung bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen für unsere Mandanten einsetzen.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der weiteren Finanzierungsunterlagen (Betriebswirtschaftliche Auswertungen, vorläufige Jahresabschlüsse, etc.).

4. WEITERE ASPEKTE UND MAßNAHMEN

Neben den von der Bundesregierung aufgelegten Maßnahmen werden von den einzelnen Bundesländern und den Kommunen weitere Hilfen in Form von Finanzierungsmöglichkeiten und Bürgschaften in Aussicht gestellt. Aufgrund der dynamischen Entwicklung verändern sich die Aussagen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen sehr kurzfristig.

5. IHRE ANSPRECHPARTNER

Dr. Benjamin Lüders, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Stefan Gemmeke, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Leena Diestelhorst, Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frank-Oliver Schulz, Dipl.-Oec., Steuerberater, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)