Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung italienischer Dokumente
Wenn Ihre Unterschrift auf einem Dokument in italienischer Sprache beglaubigt werden muss, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bevor Sie uns anrufen, bitte ich Sie, die folgenden Hinweise genau zu beachten:
- Wir erstellen keine Dokumente in italienischer Sprache oder nach italienischem Recht. Es kann keine Beratung zu italienischem Recht erfolgen.
- Senden Sie uns nur vollständig ausgefüllte Dokumente zu, welche nicht mehr geprüft werden müssen.
- Die Gebühren für die Beurkundung richten sich nach dem Wert der Beurkundung. Wenn es also beispielsweise um die Beglaubigung einer Vollmacht für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht, so benötigen wir den ungefähren Kaufpreis. Geht es um eine Schenkung, benötigen wir den ungefähren Verkehrswert. Sie brauchen zum Nachweis dieser Werte keine Dokumente vorlegen. Geht es um eine Erbausschlagung, so benötigen wir den Wert des Nachlasses. Sie können nicht vor Ort bezahlen. Wir schicken Ihnen eine Rechnung.
- Übersenden Sie das Dokument bitte per E-Mail an notariat@lueders-warneboldt.de möglichst als WORD-Datei.
- Achten Sie insbesondere darauf, dass in den Dokumenten Ihre persönlichen Angaben vollständig und korrekt sind (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Codice Fiscale, Familienstand).
- Bitte senden Sie uns Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, damit wir Sie kontaktieren können.
- Sobald uns alle Informationen vorliegen, kontaktieren wir Sie wegen eines Termins zur Beglaubigung. Der Termin kann entweder dienstags zwischen 13:00 und 17:00 Uhr stattfinden oder donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 13:00 Uhr. Unsere interne Organisation erlaubt es uns leider nicht, andere Termine zu vergeben.
- Der Termin findet in unserem Büro in Hannover, Loebensteinstraße 37, 30175 Hannover statt. Zur Beurkundung müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild (Pass oder Personalausweis) mitbringen.
- Nach der Beurkundung erhalten Sie innerhalb von fünf Tagen per Post das Original des Dokuments sowie eine beglaubigte Kopie. Mit gleicher Post senden wir Ihnen auch die Rechnung. Das Dokument kann nicht sofort mitgenommen werden.
Wir bitten um Beachtung der vorstehenden Hinweise. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen können wir telefonisch nur in Ausnahmefällen Auskünfte erteilen.
Dr. Benjamin Lüders, Notar